Aktuelles

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 29.10.2014

Forstwirtschaftsplan 2015 verabschiedet
Revierförster Bernhard Kloft informierte über den Wirtschaftsplan 2015, der einen Holzeinschlag von 700 Festmetern vorsieht. Die geplanten Einnahmen für das Haushaltsjahr 2015 belaufen sich auf 42.314 Euro. Diese stammen überwiegend aus dem Holzverkauf. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben von 34.585 Euro. Insgesamt weist der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Nomborn für 2015 somit einen zu erwartenden Überschuss von 7.729 Euro aus.

Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig den Forstwirtschaftsplan 2015.

Beleuchtung Grillhütte
Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, im Zugangsbereich der Grillhütte 2 Leuchtmasten mit LED-Leuchtmitteln zu errichten.

Neufassung Grillhüttenordnung
Der Ortsgemeinderat beschloss eine Neufassung der Grillhüttenordnung.
Diese tritt am 01.01.2015 in Kraft. Im Gegensatz zur alten Grillhüttenordnung wurden hier die Zahlungsbedingungen neu geregelt. Die Zahlung soll per Überweisung im Voraus erfolgen. Darüber hinaus wurde ausdrücklich geregelt, dass ruhestörender Lärm ab 22:00 Uhr zu unterlassen ist. Ferner beinhaltet die neue Benutzungsordnung einer Regelung für Feiern Minderjährige. Bei diesen Feiern muss ständig eine Aufsichtsperson anwesend sein.

Neufassung Mietvertrag Grillhütte
Ebenfalls wurde eine Neufassung des Mietvertrages für die Grillhütte beschlossen.
Der Mietvertrag greift die neuen Regelungen der Grillhüttenordnung auf. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Elektrizitätsleistung der Grillhütte auf 3 KW beschränkt ist. Ferner ist bei Feiern Minderjährige die Aufsichtsperson mit Telefonnummer anzugeben.

Jahresrechnung 2012 beschlossen und Entlastung erteilt
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Nomborn im September 2014 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Jahresabschluss2012 überprüft hatte (diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen), stellte der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 fest. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Anschließend wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung erteilt.

Jahresunternehmerleistungen Straßenunterhaltung; Vertragsverlängerung
In der Verbandsgemeinde Montabaur werden die Jahresunternehmerleistungen für die Straßenunterhaltung seit vielen Jahren auf Basis eines Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben und von der Stadt Montabaur und allen Ortsgemeinden einheitlich vergeben. Diese Praxis hat sich sowohl aus Sicht der Straßenbaulastträger (Ortsgemeinden und Stadt) als auch der Straßenbaubehörde (Verbandsgemeindeverwaltung) bewährt. Jeder Beauftragung liegen feste Preise zugrunde, die im Wettbewerb erzielt wurden. Andernfalls wären für jede einzelne Reparatur Vergleichsangebote einzuholen. Der Auftrag für das gesamte Verbandsgemeindegebiet und damit für alle Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur ermöglicht dem Unternehmer günstige Preise zu kalkulieren und stellt für die Straßenbaubehörde den Vorteil dar, nur mit einem Ansprechpartner / einer Firma kommunizieren und zusammenarbeiten zu müssen.

Die Verlängerung des Vertrages hat für alle Beteiligten eine Vielzahl an Vorteilen:
-           Kontinuierliche Zusammenarbeit mit einem Auftragnehmer und dessen Ansprechpartnern,
-           Ortskenntnis des Vertragsunternehmers und schnelle Reaktionszeiten, und
-           Sicherheit hinsichtlich Ausführung, Fristen und Qualität.

Sollten die Arbeiten alle zwei Jahre neu ausgeschrieben werden besteht natürlich die Möglichkeit, niedrigere Preise zu erzielen, gleichzeitig jedoch auch die Gefahr, höhere Preisangebote zu erhalten. Zudem besteht das Risiko, dass nicht gleichermaßen leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen den niedrigsten Preis anbieten und darunter die Ausführung der Arbeiten leidet. Ein ausgesprochener Vertrag kann dann nur in einem mühsamen Verfahren gekündigt werden, in dem man dem Unternehmen Unzuverlässigkeit nachweisen muss.
Die Leistungen der Straßenunterhaltung wurden im Jahr 2010 ausgeschrieben und zum Vertragsbeginn 01.08.2010 vergeben. Eine erstmalige zweijährige Verlängerung erfolgte im Jahr 2012 für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2014 Es besteht letztmalig die Möglichkeit, den Vertrag für zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Firma Schoenauer hat dazu nach Aufforderung ein Angebot vorgelegt. Dieses bietet eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2016 an. Die Erhöhung der Angebotspreise unter Berücksichtigung der Steigerung von Lohn- und Materialkosten ist entsprechend dem ortsüblichen Durchschnitt angemessen und entspricht den marktüblichen Preissteigerungsraten.

Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, der Firma Schoenauer aus Weltersburg auf Basis des Angebotes vom 18.08.2014 den Rahmenvertrag „Jahresunternehmerleistungen Straßenunterhaltung“ für die Dauer von zwei Jahren (Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2016) zu verlängern. Der Preisaufschlag auf alle Einheitspreise des LV beträgt einmalig für den Auftragszeitraum 5,50 %.

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP) Mittelrhein-Westerwald
Der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald aus dem Jahr 2006 wird zurzeit an das Landesentwicklungsprogramm LEP IV (2008) und dessen Teilfortschreibung Erneuerbare Energien (2013) angepasst. Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans hat am 23.07.2014 den Beschluss zur zweiten Anhörung und Auslegung des Planentwurfs gefasst. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens war die Ortsgemeinde aufgefordert zum Planentwurf Stellung zu nehmen.

Im Regionalen Raumordnungsplan werden u. a. folgende Festlegungen getroffen:
-           Vorgaben zur räumlichen Ordnung und Raumstruktur, so zu Entwicklungs- und Entlastungsbereichen und zur interkommunalen Zusammenarbeit;
-           Ausweisung zentraler Orte und Zuweisung besonderer Funktionen;
-           methodische Vorgaben zur Ermittlung von Schwellenwerten zur Ausweisung von Wohnbauflächen;
-           Vorgaben zur Steuerung der gewerblichen Entwicklung und des großflächigen Einzelhandels;
-           Vorgaben zur Stadt- und Dorfentwicklung und zur Denkmalpflege;
-           Freiraumschutz und Freiraumnutzung – hier insbesondere die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten;
-           regionale Infrastruktur – hier insbesondere Aussagen zu Verkehr und Mobilität sowie zur Energiegewinnung und –versorgung.

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald. Zugunsten der künftigen Eigenentwicklung wurde angeregt, das Vorbehaltsgebiet Grundwasserschutz zurückzunehmen und einen größeren Abstand zur bebauten Ortslage einzuhalten.

Anschaffung von Hundekotbehältern
Für die Ortsgemeinde sollen sieben Hundekotbehälter nebst Tütenspendern angeschafft werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nomborn
Kirchstraße 1
56412 Nomborn

Tel. 06485/228
Fax 06485/228
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Patrick Brach dienstags von
18:00Uhr bis 19:30Uhr

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