Aktuelles

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderats vom 04.11.2015

Forstwirtschaftsplan 2016 verabschiedet
Revierförster Bernhard Kloft erläuterte den Wirtschaftsplan 2016, der einen Holzeinschlag von 700 Festmetern vorsieht. Die geplanten Einnahmen für das Haushaltsjahr 2016 belaufen sich auf 40.174 Euro. Diese stammen überwiegend aus dem Holzverkauf. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben von 31.875 Euro. Insgesamt weist der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Nomborn für 2016 somit einen zu erwartenden Überschuss von 8.299 Euro aus.
Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig den Forstwirtschaftsplan 2016.

Änderung der Dorferneuerungsrichtlinien
Der Ortsgemeinderat beschloss die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung und zur Erhaltung und Belebung der Ortskerne in der vorgelegten Fassung.
Ein Arbeitskreis, bestehend aus Ortsbürgermeistern und Mitarbeitern der Verwaltung, wurde damit beauftragt, eine Neufassung der Richtlinien aus dem Jahr 2008 zu erarbeiten. Dabei sollte der Arbeitskreis insgesamt die Regelungen der bestehenden Richtlinie hinterfragen und Anpassungsvorschläge erarbeiten. Der Arbeitskreis hat am 26.03.2015 getagt und die vorliegenden Anregungen der Ortsgemeinden aufgegriffen und beraten.
In seiner Sitzung am 25.06.2015 beschloss der Verbandsgemeinderat die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung und zur Erhaltung und Belebung der Ortskerne.
Insbesondere wurde beschlossen, den maximalen Förderbetrag von 6.000 Euro auf 6.500 Euro pro Objekt zu erhöhen. Gleichzeitig wurde ein Mindestbetrag für die förderfähigen Aufwendungen in Höhe von 25.000 Euro festgelegt. Ferner wurde eine familienfreundliche Komponente eingeführt, wonach für die Modernisierungs-/Umbau- und Sanierungsmaßnahme eines eigengenutzten Wohnhauses zusätzlich zum allgemeinen Förderbetrag je Kind bis 14 Jahre ein Betrag von 500 Euro gewährt wird. Neu wird auch sein, dass die Ortsgemeinden selbst den Bereich des Gemeinde abgrenzen sollen, innerhalb dessen Objekte gefördert werden können.
Bei den Dorferneuerungsrichtlinien der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden handelt es sich seitens der Verbandsgemeinde um eine sich bedingende Richtlinie. Dies bedeutet, dass die Verbandsgemeinde nur in den Fällen eine Förderung gewährt, in denen auch die jeweilige Ortsgemeinde fördert. Auch richtet sich die Verbandsgemeinde in der Höhe der Förderung an die Höhe des Zuschusses, den die Ortsgemeinde bewilligt. Aus diesem Grunde war es in der Vergangenheit in der Handhabung der Richtlinie gegenüber Antragsstellern sehr vorteilhaft, wenn die Richtlinien der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde deckungsgleich sind. Vor diesem Hintergrund fasste der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den entsprechenden Beschluss.
Die Richtlinien werden in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes veröffentlicht.
Das Fördergebiet muss noch durch gesonderten Beschluss festgelegt werden.

Jahresunternehmerleistungen für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung und Durchführung von Standsicherheitsprüfungen der Straßenbeleuchtung
Der bestehende Vertrag mit dem Rahmenvertragspartner für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung läuft zum 30.11.2015 aus und muss neu ausgeschrieben werden. Das Vergabeverfahren soll kurzfristig eingeleitet werden, so dass ein reibungsloser Übergang vom jetzigen zum zukünftigen Rahmenvertragspartner erfolgen kann.
Der Ortsgemeinderat fasste in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss, das Vergabeverfahren für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung einzuleiten. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt.
Außerdem wurde beschlossen, die Standsicherheitsüberprüfung der Straßenbeleuchtung durchzuführen. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und Unfallvermeidung hatte die Verbandsgemeindeverwaltung dies empfohlen. Die Kosten hierfür betragen für die Ortsgemeinde Nomborn ca. 6.900 Euro (115 Leuchten x 60 Euro).

Jahresrechnungen 2013 und 2014 beschlossen und Entlastung erteilt
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Nomborn Mitte September 2015 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 überprüft hatte (diese Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen), stellte der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung jeweils einstimmig die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 fest. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Anschließend wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 die Entlastung erteilt.

Zuschussangelegenheit Kirchengemeinde
Der Katholischen Kirchengemeinde Sankt Laurentius wird ein Zuschuss für die Neuerrichtung des Eichenbalkengerüstes an den Linden vor der Kirche Sankt Kilian in Nomborn in Höhe von 3.000 Euro gewährt.

 

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Fax 06485/228
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