Geschichte

1289 wurde der Ort Nomborn im Zusammenhang mit einem Lehen des Ritters Röhrich von Montabaur erstmals nachweislich urkundlich erwähnt. Hierauf stützt die Ortsgemeinde Nomborn auch ihr offizielles Alter.

Übersetzung der Urkunde:

Wir, Gerhard Graf von Diez, möchten, dass das vorliegende Schreiben allen Blicken bekannt werde: dass der Ritter Rorich, genannt von Montabaur, fünf Mark gezahlt, die ihm in unserem Gerichtsbezirk, nämlich bei Nomborn, erblich zu standen; eben dieselben hat er dem edlen Mann, dem Grafen von Berg, gezahlt; er hat sowohl von dem vorgenannten edlen Herren als Lehenstitel empfangen als auch ist er für die selben zu seinem Getreuen gemacht worden. Zum Zeugnis in dieser Sache haben wir das vorliegende Schreiben zur Befestigung mit unserem Siegel versehen.

Gegeben am fünftnächsten Werktag nach Ostern, im Jahr des Herren 1289.

 

Bedeutung:

Der Graf von Diez war Gerichtsherr jenes Landesteils, in dem Nomborn lag. In Nomborn hatte ein Ritter Rorich von Montabaur Besitz. Rorich von Montabaur trug seinen Nomborner Besitz als Lehen den Grafen von Berg auf. Diese verfügten Ende des 13. Jahrhunderts über erheblichen Besitz nördlich von Köln. Rorich von Montabaur übergab seinen Besitz an den Fürsten und empfing es als Lehen zurück.

Wie bereits erwähnt, existierte Nomborn schon relativ lange vor seiner ersten urkundlichen Erwähnung. Vermutlich war der Ort zunächst eine kleine Siedlung, vielleicht mit nur ein paar Höfen. Der Ort lag in der Nähe der Gaugrenze zwischen dem Niederlahngau und dem Engersgau. Ferner führte eine wichtige Handelsstraße zwischen West und Ost durch das Gebiet. Dadurch könnte der Ort damals eine gewisse Bedeutung erlangt haben.

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