Aktuelles

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12.03.2015

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen

Nach eingehender Erläuterung durch die zuständige Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 in der vorgelegten Fassung.

Der Haushaltsplan als zentrales Steuerungsinstrument besteht aus dem Ergebnishaushalt (dort werden die Erträge und Aufwendungen erfasst und nachgewiesen), dem Finanzhaushalt (die Ein- und Auszahlungen, insbesondere auch für Investitionen, und die Kreditaufnahme und –tilgung werden hier dargestellt und nachgewiesen), den Teilhaushalten, dem Stellenplan und weiteren Anlagen.

Grundsätzlich sind im Haushaltsplan neben dem Planansatz für das neue Haushaltsjahr die Ergebnisse des Vorvorjahres und die Ansätze des Vorjahres abzubilden. Dem Leser erschließt sich somit die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen.

Der Ergebnishaushalt schließt in den Erträgen mit 640.000 Euro und aufwandsseitig mit 782.000 Euro ab. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von 142.000 Euro.

Im Ergebnishaushalt erfolgt die periodengenaue Darstellung des gesamten Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs. Er hat die Aufgabe, über die Art, Höhe und Quellen der Erträge und Aufwendungen zu informieren und weist den sich daraus ergebenen Überschuss oder Fehlbetrag aus. Die laufenden Erträge des Ergebnishaushalts von zusammen 640.000 Euro sinken gegenüber dem Vorjahr um 37.000 Euro. Dies entspricht einem Rückgang von rd. 5,5 Prozent.

Die laufenden Aufwendungen des Ergebnishaushalts von zusammen 782.000 Euro erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 17.000 Euro. Dies entspricht einem Anstieg von 2,22 Prozent.

Im Finanzhaushalt werden sämtliche Ein- und Auszahlungen eines Jahres abgebildet. Außerdem werden die Finanzierungsquellen nach Mittelherkunft und Mittelverwendung dargestellt und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufgezeigt. Außerdem ist der Finanzhaushalt die haushaltsrechtliche Ermächtigung für investive Ein- und Auszahlungen sowie für Ein- und Auszahlungen zur Kreditwirtschaft. Im Finanzhaushalt ist wie im Ergebnishaushalt die Entwicklung der drei folgenden Haushaltsjahre darzustellen und insoweit die mittelfristige Finanzplanung in den Finanzhaushalt zu integrieren, allerdings hat der Finanzhaushalt und auf ihm beruhend die Finanzrechnung den Zu- und Abgang von Liquidität nachzuweisen und den Kreditbedarf eines Haushaltsjahres zu planen und zu steuern. Der Finanzhaushalt ist somit das gemeindliche Instrument der Liquiditätsplanung.

Den ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 570.000 Euro stehen ordentliche Auszahlungen in Höhe von 662.000 Euro gegenüber. Die ordentliche Rechnung schließt mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 92.000 Euro ab.

Der Finanzhaushalt enthält Ausgabeermächtigungen für Investitionen von 33.500 Euro.

Unter Berücksichtigung des Saldos der ordentlichen Ein– und Auszahlungen (-92.000 Euro) und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (-32.000 Euro) ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag von 124.000 Euro, der im Kassenbestand der Verbandsgemeindekasse enthalten sind, gedeckt wird.

Folgende Investitionsauszahlungen sind vorgesehen:

  • Kindergarten: vermischte Anschaffungen                                                      1.000 Euro
  • Kindergarten: Zuweisung für eine Zaunerrichtung                                         1.500 Euro
  • Anschaffung von Spielgeräten                                                                       5.000 Euro
  • Förderung privater Dorferneuerungsvorhaben                                              6.000 Euro
  • Erweiterung/Umbau der Straßenbeleuchtung                                                2.000 Euro
  • Fremdwasserentflächtung                                                                            18.000 Euro

Die Haushaltssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Gewährung eines Zuschusses an den Obst- und Gartenbauverein Nomborn e. V.

Dem Obst- und Gartenbauverein Nomborn e. V. wurde für die durchgeführten Arbeitseinsätze in der Ortsgemeinde im Jahr 2014 ein Zuschuss in Höhe von 400 Euro gewährt.

Antrag des Obst- und Gartenbauvereins Nomborn e. V. auf Nutzung eines Wiesengrundstückes als Streuobstwiese

In Bezug auf den Antrag des Obst- und Gartenbauverein Nomborn e. V. wurde festgestellt, dass die Fläche Flurstück 52/1 an der Einmündung Schluder/K163 derzeit noch verpachtet ist. Eine Nutzung als Obstwiese setzt ein Einvernehmen mit dem Pächter voraus.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Angelegenheit so lange zurückzustellen, bis ein Einvernehmen mit dem Pächter hergestellt ist.

Vergabe Auftrag Brunnensanierung Metallbauer

Die Metallbauarbeiten für den Kiliansbrunnen wurden an das Unternehmen Stefan Zydek aus Lochum vergeben. Ortsbürgermeister Patrick Brach wurde ermächtigt, den Beginn der Arbeiten mit der Firma in Abhängigkeit von der Vergabe der Steinmetzarbeiten abzustimmen und entsprechend zu beauftragen.

Vergabe Auftrag Brunnensanierung Steinmetz

Es wurde der Beschluss gefasst, die notwendigen Steinmetzarbeiten am Kiliansbrunnen kurzfristig zu beauftragen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den Mindestbietenden zu erteilen, sofern die geschätzten Kosten von 3.000 Euro nicht überschritten werden.

Patrick Brach, Ortsbürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nomborn
Kirchstraße 1
56412 Nomborn

Tel. 06485/228
gemeinde@nomborn.de

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Armin Klein dienstags von
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

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