Aktuelles

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 22.04.2015

Zuschussantrag Vereinsring

Es wurde der Beschluss gefasst, dem Vereinsring für die Kirmes ab dem Jahr 2015 jährlich einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro zu gewähren.

Zuschussantrag Arion Nomborn zur Anschaffung eines Klaviers

Der Arion 1900 Nomborn e. V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zur Anschaffung eines Klaviers/D-Pianos.

Antrag des VfR Nomborn auf Kostenübernahme wegen Sportplatzsanierung

Der Ortsgemeinderat beschloss, die tatsächlichen Kosten der Sanierung des Sportplatzes durch Anschaffung des Unkrautvernichtungsmittels, des Düngers für 2015 und die Rasenregenerationsmaßnahme, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 5.300 Euro zu übernehmen.

Zuschussantrag DRK Nentershausen, First Responder

Das DRK Nentershausen erhält jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für First Responder.

Neue Satzung über die Erhebung der Hundesteuer erlassen

Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet Hundesteuer gemäß der Hundesteuersatzung. Die derzeit gültige Satzung datiert auf den 22.01.2002.

Die Höhe der Hundesteuer selbst wird nicht in der Hundesteuersatzung sondern in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde festgesetzt.

Im Sommer 2014 wurde ein von einer Arbeitsgruppe des Gemeinde- und Städtebundes und des Städtetages Rheinland-Pfalz unter Beteiligung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur komplett überarbeitetes aktualisiertes Satzungsmuster vorgelegt. Das neue Satzungsmuster enthält klarstellende Formulierungen und berücksichtigt neueste Rechtsprechung.

Der Ortsgemeinderat nahm diese Empfehlungen auf und beschloss die Neufassung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in der vorgelegten Fassung. Die Satzung wird in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Ausschreibung der Stromlieferverträge ab dem 01.01.2016;

Teilnahme an der Bündelausschreibung im Westerwaldkreis

Die im Jahre 2012 abgeschlossenen Stromlieferungsverträge laufen zum 31.12.2015 aus. Von der im Vertrag vorgesehenen automatischen Verlängerung wurde seitens der Kommunen kein Gebrauch gemacht, da sich der derzeit auf dem Strommarkt gehandelte Strompreis deutlich nach unten entwickelt hat und eine zeitnahe Ausschreibung ein bis zu 30 Prozent günstigeres Ergebnis erbringen kann.

Wie bereits bei den bisher durchgeführten Stromausschreibungen besteht die Möglichkeit einer Bündelausschreibung. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Bündelausschreibungen in der Vergangenheit wurde die erneute Teilnahme an einer Bündelausschreibung im Westerwald empfohlen.

In seiner jüngsten Sitzung fasste der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, sich der Bündelausschreibung der Verbandsgemeinde anzuschließen und die Deckung des gesamten Strombedarf der Ortsgemeinde über diese Ausschreibung zum 01.01.2016 vorzunehmen. Die Ausschreibung erfolgt unter Teilnahme an der Bündelausschreibung im Westerwaldkreis.

Zur Durchführung der Bündelausschreibung wird der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) zum Preise von 33.000,-- € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer beauftragt. Diese Kosten werden unter den teilnehmenden Kommunen, unabhängig von der Stromabnahmemenge, aufgeteilt (ca. 1.800,00 € Kosten pro teilnehmender Kommune zzgl. MwSt). Die Ausschreibungskosten der Stadt bzw. Ortsgemeinden sind in diesen Kosten enthalten und werden von der Verbandsgemeinde übernommen.

1. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Herrn Andree Stein, zu bevollmächtigen, die Interessen der Verbandsgemeinde Montabaur und ihrer Ortsgemeinden – sofern diese an der Bündelausschreibung teilnehmen – wahrzunehmen und die notwendigen Erklärungen im Ausschreibungsverfahren abzugeben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Strom ausschreiben zu lassen:

•        Normalstrom

- keine Anforderungen an die Erzeugungsart

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Maschinengemeinschaft für Wildschadenbeseitigung

Der Beitritt der Ortsgemeinde zur Maschinengemeinschaft für Wildschadenbeseitigung wurde abgelehnt.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nomborn
Kirchstraße 1
56412 Nomborn

Tel. 06485/228
Fax 06485/228
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Patrick Brach dienstags von
18:00Uhr bis 19:30Uhr

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