Aktuelles
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 23.11.2016
Forstwirtschaftsplan 2017 verabschiedet
Revierförster Bernhard Kloft erläuterte den Wirtschaftsplan 2017, der einen Holzeinschlag von 735 Festmetern vorsieht. Die geplanten Einnahmen für das Haushaltsjahr 2017 belaufen sich auf 45.493 Euro. Diese stammen überwiegend aus dem Holzverkauf. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben von 33.100 Euro. Insgesamt weist der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Nomborn für 2017 somit einen zu erwartenden Überschuss von 12.393 Euro aus.
Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig den Forstwirtschaftsplan 2017.
Jahresrechnung 2015 beschlossen und Entlastung erteilt
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Nomborn am 17. November 2016 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Jahresabschluss 2015 überprüft hatte (diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen), stellte der Ortsgemeinderat einstimmig den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 fest. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Anschließend wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung erteilt.
Neufassung der Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat beschlossen
Die Arbeit in den Gremien der Ortsgemeinde Nomborn regelt die Geschäftsordnung. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.07.2014 die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport beschlossen.
Durch Art. 1 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene wurde die Gemeindeordnung (GemO) geändert. Ziel dieses Gesetzes ist, den Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen zu stärken, in dem die Voraussetzungen für die Behandlung von Angelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung eingeschränkt wurden.
Das Ministerium des Innern und für Sport hat nun eine an die neue Rechtslage angepasste Mustergeschäftsordnung erlassen.
Der Ortsgemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die geänderte Geschäftsordnung.
Bauangelegenheit Hohlweg; Entfernung Efeu, Abfangen Hang
Der Ortsgemeinderat verwies die Angelegenheit an den Bauausschuss. Dieser soll bei einem Ortstermin mit dem Anlieger den Umfang der beabsichtigten Maßnahme klären. Eine Entscheidung über das Ob und Wie wird dann der Ortsgemeinderat treffen.
Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 Umsatzsteuergesetz
Mit Einführung eines neuen § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Wirkung ab 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst.
Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die von den Neuregelungen betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich sind dies die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen.
Für die Ausübung des Wahlrechts sprechen insbesondere eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten sowie die Möglichkeit des Widerrufs.
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG 2016 auszuüben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Erklärung frist- und formgerecht abzugeben.
Vergabe der Regelkontrolle des Baumbestands und Abschluss eines Rahmenvertrags zur Baumpflege
Es wurde beschlossen, an der VG-weiten Ausschreibung Regelkontrollen des gemeindeeigenen Baumbestands teilzunehmen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, entsprechend des Ausschreibungsergebnisses einen Vertrag für die Jahre 2017 und 2018 abzuschließen und entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2017/18 einzuplanen.
Der Ortsgemeinderat beschloss des Weiteren, an der VG-weiten Ausschreibung eines zweijährigen Vertrages zur Pflege des gemeindeeigenen Baumbestands teilzunehmen und ermächtigte den Ortsbürgermeister, entsprechend des Ausschreibungsergebnisses einen Vertrag für die Jahre 2017 und 2018 abzuschließen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2017/18 sind einzuplanen.
Rahmenvereinbarung Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof Nomborn – Ausschreibung und Vergabe
Die Grabaushubarbeiten und eventuelle Ausbettungsarbeiten von Leichen und Urnen (Exhumierungen) werden in 23 Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur auf insgesamt 28 Friedhöfen aktuell durch die Firma Schönfeldt aus Boden durchgeführt. Das Vertragsverhältnis mit der Firma Schönfeldt endet am 31.08.2017.
Die Organisation des Grabaushubes ist Aufgabe der Gemeinde. Zum 01.09.2017 muss die Gemeinde daher einen neuen Vertrag zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten abschließen. Die Kosten für den Grabaushub werden komplett als Bestattungsgebühren gemäß der Friedhofsgebührensatzung den Angehörigen in Rechnung gestellt.
Eine einheitliche Ausschreibung und Vergabe der Leistungen in der Verbandsgemeinde bietet den Vorteil, dass nur ein Unternehmer Ansprechpartner ist.
Im Einzelnen handelt es sich bei den Grabaushubarbeiten um folgende Leistungen:
- Öffnen und Schließen der Grabstätte,
- Verbau der Grabstätte,
- Ausschmücken der Grabstätte mit Grasmatten,
- Abdeckung des Grabaushubes mit Grasmatten,
- Auslegung der Grabstätte mit Laufrosten, Hölzern und Seilen,
- Bereitstellung sämtlicher Materialien wie Grasmatten, Laufroste, Hölzer und Seile sowie sonstiges Verbaumaterial.
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dass der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof öffentlich ausgeschrieben wird. Die Leistung für die Mitnahme des überschüssigen Erdaushubs bei Sargbestattungen wird nur als Bedarfsposition ausgeschrieben, so dass der Bieter keinen Anspruch auf die Ausführung der Leistung hat. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der auf die Vergabe nachfolgenden Sitzung mitgeteilt.
Vertrag EVM Steuerung Straßenbeleuchtung
Ortsbürgermeister Brach teilte mit, dass das Steuersignal zur Schaltung der Straßenbeleuchtung bisher durch die EVM kostenlos durchgeführt wurde. Die Leistung wird jetzt kostenpflichtig. Die Kosten für die Ortsgemeinde betragen 59,50 Euro pro Jahr.
Zeitvertragsleistungen zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung ‑ Mitteilung über die Vergabe
Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Zeitvertragsleistungen für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung an die Firma Christian Elbert & Sohn GmbH, Zimmerschied, zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 306.185,37 Euro (brutto) für alle Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur vergeben wurde.