Aktuelles

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 06.04.2017

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen

Nach eingehender Erläuterung verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der vorgelegten Fassung.

Der Haushaltsplan als zentrales Steuerungsinstrument besteht aus dem Ergebnishaushalt (dort werden die Erträge und Aufwendungen erfasst und nachgewiesen), dem Finanzhaushalt (die Ein- und Auszahlungen, insbesondere auch für Investitionen, und die Kreditaufnahme und –tilgung werden hier dargestellt und nachgewiesen), den Teilhaushalten, dem Stellenplan und weiteren Anlagen.

Im vorliegenden Haushaltsplan 2017 sind neben den Planansätzen für das neue Haushaltsjahr auch die Planansätze des Vorjahres und die endgültigen Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2015 abgebildet.

Neben der rückblickenden Betrachtung auf die beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Haushaltsjahre wird entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften auch eine Prognose für die drei dem Haushaltsjahr folgenden Jahre abgegeben. Diese sog. mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 wird auf Basis der aktuell vorliegenden Daten erstellt und ist insoweit mit zahlreichen Unwägbarkeiten behaftet.

Der Ergebnishaushalt schließt in den Erträgen mit 681.000 Euro und aufwandsseitig mit 769.000 Euro ab. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von 88.000 Euro.

Im Ergebnishaushalt erfolgt die periodengenaue Darstellung des gesamten Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs. Er hat die Aufgabe, über die Art, Höhe und Quellen der Erträge und Aufwendungen zu informieren und weist den sich daraus ergebenen Überschuss oder Fehlbetrag aus. Die laufenden Erträge des Ergebnishaushalts von zusammen 681.000 Euro steigen gegenüber dem Vorjahr um 42.000 Euro.

Die laufenden Aufwendungen des Ergebnishaushalts von zusammen 769.000 Euro steigen gegenüber dem Vorjahr um 13.000 Euro.

Im Finanzhaushalt werden sämtliche Ein- und Auszahlungen eines Haushaltsjahres abgebildet. Außerdem werden die Finanzierungsquellen nach Mittelherkunft und Mittelverwendung dargestellt und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufgezeigt. Der Finanzhaushalt ist zudem die haushaltsrechtliche Ermächtigung für investive Ein- und Auszahlungen sowie für Ein- und Auszahlungen zur Kreditwirtschaft. Im Finanzhaushalt ist wie im Ergebnishaushalt die Entwicklung der drei folgenden Haushaltsjahre darzustellen und insoweit die mittelfristige Finanzplanung in den Finanzhaushalt zu integrieren, allerdings hat der Finanzhaushalt und auf ihm beruhend die Finanzrechnung den Zu- und Abgang von Liquidität nachzuweisen und den Kreditbedarf eines Haushaltsjahres zu planen und zu steuern. Der Finanzhaushalt ist somit das gemeindliche Instrument der Liquiditätsplanung.

Den ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 610.000 Euro stehen ordentliche Auszahlungen in Höhe von 648.000 Euro gegenüber. Somit ergibt sich aus der laufenden Rechnung ein negativer Saldo in Höhe von 38.000 Euro.

Der Finanzhaushalt enthält Ausgabeermächtigungen für Investitionen von rd. 176.000 Euro. Die Finanzierung der Investitionsausgaben erfolgt teilweise aus Investitionseinzahlungen (39.500 Euro). Der Saldo der Einzahlungen/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf -136.500 Euro. Mit einem negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -38.000 Euro ergibt sich somit ein Finanzmittelfehlbetrag von 174.500 Euro, der aus eigenen liquiden Mitteln (liquide Mittel Ende 2016 rd. 424.000 Euro), die im Kassenbestand der Verbandsgemeindekasse enthalten sind, gedeckt wird.

Folgende Investitionsauszahlungen sind vorgesehen:

  • Generalsanierung Gemeindehaus                                                                75.000 Euro
  • Vermischte Anschaffungen Kita                                                                     1.540 Euro
  • Zuwendung energetische Sanierung Kita                                                     75.000 Euro
  • Anschaffung von Spielgeräten                                                                       3.000 Euro
  • Förderung privater Dorferneuerungsvorhaben                                              6.500 Euro
  • Fremdwasserentflechtung                                                                            15.000 Euro

Die Haushaltssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

Durchführung Umbau und energetische Sanierung des Gemeindehauses

Der Ortsgemeinderat beschloss die Durchführung des Umbaus und der energetischen Sanierung des Gemeindehauses. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 300.000 Euro. Im nichtöffentlichen Teil der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates wurden die Architektenleistungen hierfür vergeben.

Zuschuss Obst- und Gartenbauverein

Dem Obst und Gartenbauverein gewährte der Ortsgemeinderat einen Zuschuss in Höhe von 550 Euro.

Rahmenvertrag Straßenunterhaltung – Mitteilung über die Vergabe

Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass der Auftrag für die Straßenunterhaltungsarbeiten in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur an die Firma Pehl, Holler, für einen Zeitraum von zwei Jahren vergeben wurde. Der geschlossene Rahmenvertrag enthält eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr.

Abfangen Hang Hohlweg

Den Anwohnern soll die Möglichkeit gegeben werden, den Hang angrenzend an deren Grundstück auf eigene Kosten anzulegen, zu pflegen und zu erhalten. Sie hatten sich bereit erklärt, am Hang eine Mauer einzuziehen, das Efeu zu entfernen und dort ein Steinbeet bzw. ein Beet mit Rindenmulch zu erstellen. In diesem Beet sollen dann Bepflanzungen vorgenommen werden. Hierüber soll auch eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nomborn
Kirchstraße 1
56412 Nomborn

Tel. 06485/228
gemeinde@nomborn.de

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Armin Klein dienstags von
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

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