Aktuelles

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.06.2017

Umsetzung der Fremdwasserentflechtung in Teilbereichen der Ortsgemeinde Nomborn

Die Ableitung/Fassung von Fremd- und Außengebietswasser liegt im Zuständigkeitsbereich der Ortsgemeinde. Die Ortsgemeinde Nomborn plant, in Teilbereichen der Gemeinde die Entflechtung des Fremdwassers umzusetzen.

Der erste Bereich befindet sich beim Sportplatz in Nomborn. Geplant ist der Neubau einer Zisterne im Einmündungsbereich Zufahrt Sportplatz, Anschluss der bestehenden Grabenverrohrung sowie Anschluss des Regenwassers/Drainagewassers Sportlerheim an die neue Zisterne. Im Zuge dieser Maßnahme ist es zweckmäßig, den Schmutzwasser-Kanalhausanschluss des Sportlerheims zu erneuern.

Der zweite Bereich befindet sich in der Hauptstraße, Ecke Mühlenstraße. In diesem Abschnitt wird vom Ende des vorhandenen Oberflächenentwässerungsrohrs eine ca. 30 m neue Leitung bis zum bestehenden Schacht „Lambachpumpe“ neu verlegt und angeschlossen. Die Höhe der groben Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf ca. 30.000 Euro.

Der Ortsgemeinderat fasste in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss zur Umsetzung der Fremdwasserentflechtung in Teilbereichen der Ortsgemeinde Nomborn. Das Vergabeverfahren soll eingeleitet werden. Ortsbürgermeister Brach wurde ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung mitgeteilt.

Anschaffung einer fahrbaren Wildkrautbürste

Der Ortsgemeinderat beschloss die Anschaffung einer fahrbaren Wildkrautbürste zu einem Preis in Höhe von ca. 1.300 Euro und eines Laubbläsers zum Preis von ca. 800 Euro.

Bauantrag für Umbau und Nutzungsänderung einer Scheune (Flur 1, Flurstück 33/2, Mühlenstraße)

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von einem Bauantrag auf Umbau und Nutzungsänderung einer bestehenden, leerstehenden Scheune. Das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Ausnahme der Dachneigung wurde gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches erteilt. Der Ortsgemeinderat sprach sich für eine Realisierung des Vorhabens mit Pultdach aus.

Erstellung einer Investitionsliste zum Haushaltsplan 2018

In den kommenden Jahren sollen u. a. für folgende Maßnahmen Mittel im Haushalt der Ortsgemeinde bereitgestellt werden: Fremdwasserentflechtung, Sanierung Beete/Grünanlagen, Rissesanierung Ortsstraßen, Baumpflege, Rissesanierung Feldwege, Gemeindefahrzeuge/Geräte, Sanierung/Umbau Gemeindehaus, Sanierung Grillhütte, Wegebau/Wanderweg, Sanierung Backes, Haus Numburne, Sportplatz

Ausschreibung der Stromlieferungsverträge für die Jahre 2019 ff.;

Teilnahme an der Bündelausschreibung im Westerwaldkreis u. a.

Die im Jahre 2015 abgeschlossenen Stromlieferungsverträge laufen zum 31.12.2018 aus. Es ist vorgesehen, erneut im Wege einer europaweiten Bündelausschreibung unter Beteiligung aller Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis, des Westerwaldkreises selbst und weiteren Verbandsgemeinden die Strombeschaffung ab dem Jahr 2019 ff. vorzunehmen.

Der für diese gemeinsame Ausschreibung gegründete Arbeitskreis „Gas-/ Strombeschaffungen“ hat angeregt, auch die zukünftige Strom- und Gasbeschaffung in einer gemeinsamen Ausschreibung – wie in den Vorjahren praktiziert – unter Einschaltung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) in Mainz vorzunehmen, da die Erfahrungen und Ausschreibungsergebnisse der letzten Jahre durchaus erfolgreich waren.

In seiner jüngsten Sitzung wurde der Ortsbürgermeister beauftragt, die Ausschreibung zur Deckung des gesamten Strombedarfs der Liegenschaften und Einrichtungen der Ortsgemeinde zum 01.01.2019 vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen. Die Ausschreibung erfolgt unter Teilnahme an der Bündelausschreibung der Kommunen im Westerwaldkreis u. a. Untervollmacht zur Durchführung der Bündelausschreibung kann erteilt werden.

Die bestehenden Stromlieferungsverträge werden zum 30.06.2017 gekündigt, um die vereinbarte Verlängerungsoption nicht zum Tragen kommen zu lassen.

Mit der Durchführung der Bündelausschreibung wird erneut der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) in Mainz beauftragt.

Die Gesamtkosten der Ausschreibung werden unabhängig von der Abnahmeleistung durch die teilnehmenden Verbandsgemeinden und den Westerwaldkreis geteilt. Die Teilnahme der VG-angehörigen Städte und Ortsgemeinden ist in der Pauschalzahlung der Verbandsgemeinden inbegriffen. Der Ortsbürgermeister erhielt den Auftrag, eine entsprechende Zustimmung zur Teilnahme an der gemeinsamen Bündelausschreibung für die Ortsgemeinde zu erteilen.

Der Ortsbürgermeister bevollmächtigt den Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Andree Stein, am Arbeitskreis „Gas und Strom“ teilzunehmen und die Interessen der Ortsgemeinde wahrzunehmen, insbesondere dem wirtschaftlichst bietenden Teilnehmer den Zuschlag zu erteilen.

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem (den) Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nomborn
Kirchstraße 1
56412 Nomborn

Tel. 06485/228
gemeinde@nomborn.de

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Armin Klein dienstags von
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

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