Aktuelles
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 30.08.2017
Bauvoranfrage für das Grundstück Flur 1, Parzelle 225, Gemarkung Nomborn
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von einer Bauvoranfrage für das Grundstück Flur 1, Parzelle 225. Das gemeindliche Einvernehmen wurde gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht erteilt.
Ausschreibung der Konzessionsverträge Strom - Festlegung eines Kriterienkataloges
Der Konzessionsvertrag Strom läuft Ende des Jahres 2019 aus. Die Neuvergabe der Konzession ist rechtzeitig zu regeln.
Mit der Durchführung des Verfahrens wurde ein Unternehmen beauftragt. Dieses Unternehmen hat ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Hierzu erfolgte die erforderliche öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Da es mehrere Interessenten gibt, ist ein Auswahlverfahren erforderlich. Es wurde hierzu ein Kriterienkatalog zur Verfügung gestellt. Dieser beinhaltet u. a. die technische Leistungsfähigkeit, Notdienstkonzepte, Prüfungs- und Wartungsintervalle, Erreichbarkeit für Kunden usw.
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und beschloss, den Kriterienkatalog für das Auswahlverfahren anzuwenden.
Auftragsvergabe Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof Nomborn
Der Rat wurde darüber informiert, dass nach erfolgter Ausschreibung die Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten in der Verbandsgemeinde Montabaur an die Firma Schönfeldt vergeben wurde. Von der Auftragssumme entfällt auf die Ortsgemeinde Nomborn für die Vertragslaufzeit von vier Jahren ein Gesamtbetrag von 6.300 Euro netto / 7.497Euro brutto. Das Auftragsvolumen kann variieren, wenn sich die Anzahl und die Art (Sarg- oder Urnenbestattung) der geschätzten jährlichen Beisetzungen verändern.
5. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über das Friedhofs- und Bestattungswesen
Bislang gibt es auf dem Friedhof in Nomborn ein Urnengrabfeld, bei dem die maximale Höhe der Grabsteine in der Friedhofssatzung festgelegt ist. Der Ortsgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss gefasst, ein neues Urnengrabfeld anzulegen, bei dem die Gestaltung der Grabsteine nicht vorgeschrieben werden soll. Dies machte auch eine Anpassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen erforderlich. Der Beschluss wurde ebenfalls am 30.08.2017 gefasst.
Die Wege zwischen den Grabreihen im neuen Urnengrabfeld, bei denen die Grabsteinhöhe nicht vorgegeben wird, werden mit einer ausreichenden Breite vorgesehen. Bei der Zuweisung der Grabstätte können die Angehörigen nun auswählen, in welchem Grabfeld die Urnengrabstätte liegen soll. Entscheiden sich die Angehörigen für eine Urnengrabstätte ohne Plattenumrandung, müssen keine besonderen Gestaltungsvorschriften eingehalten werden.
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen wird in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.
6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Nomborn beschlossen
Aufgrund von Änderungen bei den Bestattungsgebühren musste die Friedhofsgebührensatzung angepasst werden. Der Ortsgemeinderat verabschiedete die 6. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Satzung wird ebenfalls in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.
Einstellung eines weiteren Gemeindearbeiters
Der Ortsgemeinderat beschloss die Einstellung eines weiteren Gemeindearbeiters auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung.