Aktuelles

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 28.03.2018

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen

Der Ortsgemeinderat verabschiedete einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 in der vorgelegten Fassung.

Der Haushaltsplan als zentrales Steuerungsinstrument besteht aus dem Ergebnishaushalt (dort werden die Erträge und Aufwendungen erfasst und nachgewiesen), dem Finanzhaushalt (die Ein- und Auszahlungen, insbesondere auch für Investitionen, und die Kreditaufnahme und –tilgung werden hier dargestellt und nachgewiesen), den Teilhaushalten, dem Stellenplan und weiteren Anlagen.

Im vorliegenden Haushaltsplan 2018 sind neben den Planansätzen für das neue Haushaltsjahr auch die Planansätze des Vorjahres und die endgültigen Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2016 abgebildet.

Neben der rückblickenden Betrachtung auf die beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Haushaltsjahre wird entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften auch eine Prognose für die drei dem Haushaltsjahr folgenden Jahre abgegeben. Diese sog. mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 wird auf Basis der aktuell vorliegenden Daten erstellt und ist insoweit mit zahlreichen Unwägbarkeiten behaftet.

Der Ergebnishaushalt schließt in den Erträgen mit 706.000 Euro und aufwandsseitig mit 787.000 Euro ab. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von -81.000 Euro.

Im Ergebnishaushalt erfolgt die periodengenaue Darstellung des gesamten Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs. Er hat die Aufgabe, über die Art, Höhe und Quellen der Erträge und Aufwendungen zu informieren und weist den sich daraus ergebenen Überschuss oder Fehlbetrag aus. Die laufenden Erträge des Ergebnishaushalts von zusammen 706.000 Euro steigen gegenüber dem Vorjahr um 25.000 Euro.

Die laufenden Aufwendungen des Ergebnishaushalts von zusammen 787.000 Euro steigen gegenüber dem Vorjahr um 18.000 Euro.

Im Finanzhaushalt werden sämtliche Ein- und Auszahlungen eines Jahres abgebildet. Außerdem werden die Finanzierungsquellen nach Mittelherkunft und Mittelverwendung dargestellt und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufgezeigt. Außerdem ist der Finanzhaushalt die haushaltsrechtliche Ermächtigung für investive Ein- und Auszahlungen sowie für Ein- und Auszahlungen zur Kreditwirtschaft. Im Finanzhaushalt ist wie im Ergebnishaushalt die Entwicklung der drei folgenden Haushaltsjahre darzustellen und insoweit die mittelfristige Finanzplanung in den Finanzhaushalt zu integrieren, allerdings hat der Finanzhaushalt und auf ihm beruhend die Finanzrechnung den Zu- und Abgang von Liquidität nachzuweisen und den Kreditbedarf eines Haushaltsjahres zu planen und zu steuern. Der Finanzhaushalt ist somit das gemeindliche Instrument der Liquiditätsplanung. Die laufenden Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt wurden grundsätzlich auf der Grundlage der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen geplant. Die ordentliche Rechnung schließt mit einem Finanzmittelfehlbetrag von -30.000 Euro ab.

Der Finanzhaushalt enthält Ausgabeermächtigungen für Investitionen von 717.000 Euro. Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushalt 2018 in Höhe von 15.000 Euro für die Fremdwasserentflechtung veranschlagt. Hierfür werden für die Folgejahre 2019 bis 2021 jeweils 5.000 Euro bereitgestellt.

Die Finanzierung der Investitionsausgaben erfolgt teilweise aus Investitionseinzahlungen (328.000 Euro). Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf -389.000 Euro. Mit einem negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -30.000 Euro ergibt sich somit ein Finanzmittelfehlbetrag von -419.000 Euro, der aus eigenen liquiden Mitteln (liquide Mittel zum Ende des Haushaltsjahres 2017: rd. 514.000 Euro), die im Kassenbestand der Verbandsgemeindekasse enthalten sind, gedeckt wird.

Folgende Investitionsauszahlungen sind vorgesehen:

  • Generalsanierung Gemeindehaus 475.000 Euro
  • Vermischte Anschaffungen Kita 1.500 Euro
  • Zuwendung energetische Sanierung Kita 188.000 Euro
  • Förderung privater Dorferneuerungsvorhaben 7.500 Euro
  • Erschließung Wohnbaugebiet 10.000 Euro
  • Fremdwasserentflechtung 35.000 Euro

Die Haushaltssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur - Ausweisung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel in der Ortsgemeinde Nentershausen

Der Ortsgemeinderat stimmte der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur in der vorgelegten Fassung zu. Diese Änderung dient der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung der Erweiterung des bestehenden Einzelhandelsbetriebs im Bereich der Ortsmitte der Ortsgemeinde Nentershausen. Der vorhandene Markt mit einer Verkaufsfläche von 600 m² soll auf maximal 1.200 m² Verkaufsfläche vergrößert werden. Damit wird die Grenze zur Großflächigkeit – 800 m² Verkaufsfläche – deutlich überschritten, so dass gemäß den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Darstellung einer Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan erforderlich ist.

 

Zuschussantrag für Instandsetzungsarbeiten Bürgersteig

Der Ortsgemeinderat gewährte einem Anlieger einen Zuschuss in Höhe von 583,10 Euro für Instandsetzungsarbeiten am Bürgersteig.

 

Geotechnische Untersuchungen "In den Ahlen"

Der Ortsgemeinderat fasste im öffentlichen Teil seiner Sitzung den Beschluss, dass geotechnische Untersuchungen des möglichen Baugrundes „In den Ahlen“ beauftragt werden sollen.

Im späteren nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde sodann der Auftrag zur Durchführung der geotechnischen Untersuchungen des möglichen Baugrundes vergeben. Die vorläufige Angebotssumme beträgt 2.540,23 Euro (brutto). Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Die Auftragsvergabe stand unter dem Vorbehalt des von der Kommunalaufsicht zu genehmigenden Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Nomborn für das Jahr 2018.

 

Rahmenvertrag Straßenunterhaltung

Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass der Rahmenvertrag für die Straßenunterhaltung mit der Firma Schoenauer für einen Zeitraum von zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr abgeschlossen wurde.

 

Unter dem Punkt „Einwohnerfragestunde“ wurden die Themen Mobilfunkmast und Planung von neuen Baugebieten erörtert.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nomborn
Kirchstraße 1
56412 Nomborn

Tel. 06485/228
gemeinde@nomborn.de

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Armin Klein dienstags von
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

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