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Winterdienst

 

Die kalte Jahreszeit kommt. Schnee und Eis werden dann wieder den Fußgänger- als auch Fahrzeugverkehr beeinträchtigen.

Die Eigentümer sind verpflichtet, den Gehweg vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien. Befindet sich vor dem Grundstück kein Gehweg, ist die dortige Straße in einer Breite von 1,50 m zu räumen. 

Bei den Fahrbahnen stellt sich diese Situation anders dar. Es besteht seitens der öffentlichen Hand keine generelle Räumpflicht für die Straßenfahrbahnen. Lediglich Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung müssen geräumt werden. Die einzige Straße mit besonderer Verkehrsbedeutung in Nomborn ist die Hauptstraße. Das Räumen übernimmt hierfür der Landesbetrieb Mobilität. Der Winterdienst bei allen anderen Straßen ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, ohne Verpflichtung hierzu. Viele Kommunen in der Bundesrepublik haben deshalb den Winterdienst auf den Nebenstraßen eingestellt.

Die Ortsgemeinde Nomborn ist finanziell noch in der glücklichen Lage, diese freiwillige Aufgabe zu verwirklichen. Thomas und Bernd Schalla werden auch in diesem Winter den Räumdienst übernehmen. Beide sind bekanntlich berufstätig, haben sich aber trotzdem bereit erklärt, den Winterdienst durchzuführen. Wegen der Berufstätigkeit der beiden kann es vorkommen, dass der Räumdienst nicht unverzüglich oder zeitnah ausgeführt wird. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Darüber hinaus darf ich die Anwohner bitten, den Winterdienst gefahrlos zu ermöglichen. Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge so, dass das Räumfahrzeug problemlos passieren kann. Die winterlichen Verhältnisse an sich stellen bereits eine gefährliche Situation – auch für die Räumfahrzeuge - dar. Nicht immer sind diese Konstellationen für die Fahrer beherrschbar. Sollten sich also aufgrund der Parksituation von Fahrzeugen gefährliche Verkehrslagen ergeben, ist der Winterdienst angehalten, diesen Bereich nicht zu räumen, damit Fahrzeuge oder andere Gegenstände nicht beschädigt werden.

Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs  des Winterdienstes bitte ich daher um Ihre Mithilfe und Beachtung. Vielen Dank.

Auf dem Weg zum Sportheim hat die Ortsgemeinde ein Schild aufgestellt, das darauf hinweist, dass in diesem Bereich kein Winterdienst ausgeführt wird. Sollte das Sportheim geöffnet haben, übernimmt der Sportverein den Winterdienst.

Patrick Brach
Ortsbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Nomborn
Kirchstraße 1
56412 Nomborn

Tel. 06485/228
gemeinde@nomborn.de

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Armin Klein dienstags von
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

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