Aktuelles
Sitzung des Ortsgemeinderats
Vergabe von Baumschnittarbeiten
Aus Gründen der Unterhaltung und Pflege der Gehölze innerhalb des Ortes sowie der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Raum wurde der Beschluss gefasst, Baumschnittarbeiten durchzuführen.
Die Caritas Werkstätten wurden mit der Ausführung beauftragt.
Übernahme von Kosten für die Sportplatzunterhaltung
Die Ortsgemeinde Nomborn erstattet dem VfR Nomborn gegen Nachweis der Ausgaben jährlich einen Betrag von bis zu 650 Euro für die Sportplatzunterhaltung.
Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderats aus dem Jahr 2004 wird ein jährlicher Zuschuss für die Sportplatzunterhaltung in Höhe von 1.250 Euro durch die Ortsgemeinde gezahlt.
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, diesen Zuschuss in Höhe von 1.250 Euro in einen Zuschuss zur allgemeinen Vereinsarbeit/Förderung des Sports umzuwandeln.
Ausschreibung Außenanstrich Haus Numburne
Die Ausschreibung für die Überarbeitung der Gesimsverschalung, des Erneuerungsanstrichs der Außenfassade sowie der Gerüststellung soll kurzfristig erfolgen.
Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den Mindestbietenden zu erteilen, sofern die geschätzten Kosten von 20.000 Euro nicht überschritten werden.
Zuschussantrag Fastnachtsausschuss zum Fastnachtszug
Die Ortsgemeinde Nomborn erlässt dem Fastnachtsausschuss/Vereinsring bei der Anmietung des Hauses Numburne im Anschluss an einen Fastnachtszug die Miete für das Haus Numburne. Dies gilt auch für zukünftige Fastnachtsumzüge, die vom Fastnachtsausschuss/Vereinsring veranstaltet werden.
Termine
Termine im Januar 2015
10. |
Dreikönigstreffen |
Ortsgemeinde |
11. |
10 Jahre Tanzgruppen |
VfR- Tanzgruppen |
19. |
Aktivenversammlung |
Arion Nomborn |
24. |
Jahresabschlussfeier |
VfR |
24. |
Schnittkurs |
OGV |
30. |
Generalversammlung |
VfR |
31. |
Probentag |
Arion Nomborn |
Terminplan 2015
Der Terminplan für das Jahr 2015 wurde mit dem letzten Wochenblatt im Jahr 2014 ausgetragen. Sollte jemand noch ein Exemplar benötigen, so kann er es während meiner Sprechstunde abholen. Der Terminplan steht auch online auf unserer Homepage unter der Rubrik Termine.
Patrick Brach, Ortsbürgermeister
Winterdienst
Der Winter steht vor der Tür. Schnee und Eis werden dann wieder den Fußgänger- als auch den Fahrzeugverkehr beeinträchtigen.
Die Eigentümer sind verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Befindet sich vor dem Grundstück kein Gehweg, somit ist die dortige Straße in einer Breite von 1,50 m zu räumen.
Bei den Fahrbahnen stellt sich diese Situation anders dar. Es besteht keine generelle Räumpflicht für die Straßen-Fahrbahnen. Lediglich Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung müssen geräumt werden. Die einzige Straße mit besonderer Verkehrsbedeutung in Nomborn ist die Hauptstraße. Das Räumen übernimmt hierfür der Landesbetrieb Mobilität. Der Winterdienst bei allen anderen Straßen ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, ohne Verpflichtung hierzu. Viele Gemeinden in der Bundesrepublik haben deshalb den Winterdienst auf den Nebenstraßen eingestellt.
Die Ortsgemeinde Nomborn ist derzeit finanziell in der glücklichen Lage, diese freiwillige Aufgabe verwirklichen zu können. Thomas und Bernd Schalla werden auch in diesem Jahr den Räumdienst wieder übernehmen. Beide sind berufstätig, haben sich aber trotzdem bereit erklärt, den Winterdienst durchzuführen. Wegen der Berufstätigkeit der beiden kann es vorkommen, dass der Räumdienst nicht unverzüglich oder zeitnah ausgeführt wird. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Darüber hinaus darf ich die Anwohner bitten, den Winterdienst gefahrlos zu ermöglichen. Bitte parken Sie ihre Fahrzeuge so, dass das Räumfahrzeug problemlos passieren kann. Die winterlichen Verhältnisse an sich stellen bereits eine gefährliche Situation – auch für die Räumfahrzeuge - dar. Nicht immer sind diese Konstellationen für die Fahrer beherrschbar. Sollten sich also aufgrund der Parksituation von Fahrzeugen gefährliche Verkehrslagen ergeben, ist der Winterdienst angehalten, diesen Bereich nicht zu räumen, damit die Fahrzeuge nicht beschädigt werden.
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des Winterdienstes bitte ich daher um Ihre Mithilfe und Beachtung.
Patrick Brach, Ortsbürgermeister
Premierenkonzert voller Erfolg
Gemischter Chor des Arion Nomborn stellt sich der breiten Öffentlichkeit vor
Das Premierenkonzert des gemischten Chores Arion Nomborn im voll besetzten Haus Numburne wurde begeistert aufgenommen. Der Chor zeigte, was er in den anderthalb Jahren seines Bestehens an Liedgut erarbeitet hat. Wie die stellvertretende Vorsitzende Gertraud Schweiger-Siebert in ihrer Begrüßungsrede berichtete, hatte der Arion Nomborn im 113. Jahr seines Bestehens den Schritt raus aus schwindenden Sängerzahlen in die Moderne gewagt und aus dem Männergesangverein einen gemischten Chor gebildet. Dies sei auch für den Dirigenten Matthias Schmidt, der in diesem Jahr sein 10-jähriges Dirigentenjubiläum beim Arion Nomborn feiern kann, eine Herausforderung gewesen, waren doch Dreiviertel der Frauenstimmen bis dato im Chorgesang völlig ungeübt.
Der Chor begrüßte seine Zuhörer mit den sakralen Stücken "Ich bete an die Macht der Liebe" und Schuberts "Sanctus", beide in modernen Sätzen von Henry S. Matthew.
Bei der Programmgestaltung wurde der Arion Nomborn durch den MGV Eintracht 1905 Nentershausen unter der Leitung von Jens Röth mit 6 schwungvollen Liedbeiträgen von Volksweisen wie "Mädel ruck, ruck, ruck" und "Loreley" über Spirituals bis hin zu afrikanischen Liedern unterstützt.
Im zweiten Teil des Abends unterhielt der Arion Nomborn sein Publikum vornehmlich mit modernen Stücken. Besondere Highlights waren "Nine Hundred Miles" von Jonathan Rathbone, der alpenländischen Popballade „Übern See“ von Lorenz Maierhofer und „Drück die Eins“, bekannt durch Annett Louisan, mit denen der Chor bereits im Sommer bei einem Wettstreit Bestnoten erhielt.
Durchs Programm geführt wurden die Zuschauer von Stefan Graichen, der alle Stücke sehr humorvoll und unterhaltsam ankündigte. Der Chor verabschiedete sich von seinen Zuhörern mit "An Irish Blessing", einem irischen Segenslied, und wurde vom Publikum mit stehenden Ovationen gefeiert. Man freue sich schon jetzt auf das Konzert im nächsten Jahr.
Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 29.10.2014
Forstwirtschaftsplan 2015 verabschiedet
Revierförster Bernhard Kloft informierte über den Wirtschaftsplan 2015, der einen Holzeinschlag von 700 Festmetern vorsieht. Die geplanten Einnahmen für das Haushaltsjahr 2015 belaufen sich auf 42.314 Euro. Diese stammen überwiegend aus dem Holzverkauf. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben von 34.585 Euro. Insgesamt weist der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Nomborn für 2015 somit einen zu erwartenden Überschuss von 7.729 Euro aus.
Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig den Forstwirtschaftsplan 2015.
Beleuchtung Grillhütte
Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, im Zugangsbereich der Grillhütte 2 Leuchtmasten mit LED-Leuchtmitteln zu errichten.
Neufassung Grillhüttenordnung
Der Ortsgemeinderat beschloss eine Neufassung der Grillhüttenordnung.
Diese tritt am 01.01.2015 in Kraft. Im Gegensatz zur alten Grillhüttenordnung wurden hier die Zahlungsbedingungen neu geregelt. Die Zahlung soll per Überweisung im Voraus erfolgen. Darüber hinaus wurde ausdrücklich geregelt, dass ruhestörender Lärm ab 22:00 Uhr zu unterlassen ist. Ferner beinhaltet die neue Benutzungsordnung einer Regelung für Feiern Minderjährige. Bei diesen Feiern muss ständig eine Aufsichtsperson anwesend sein.
Neufassung Mietvertrag Grillhütte
Ebenfalls wurde eine Neufassung des Mietvertrages für die Grillhütte beschlossen.
Der Mietvertrag greift die neuen Regelungen der Grillhüttenordnung auf. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Elektrizitätsleistung der Grillhütte auf 3 KW beschränkt ist. Ferner ist bei Feiern Minderjährige die Aufsichtsperson mit Telefonnummer anzugeben.
Jahresrechnung 2012 beschlossen und Entlastung erteilt
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Nomborn im September 2014 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Jahresabschluss2012 überprüft hatte (diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen), stellte der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 fest. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Anschließend wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung erteilt.
Jahresunternehmerleistungen Straßenunterhaltung; Vertragsverlängerung
In der Verbandsgemeinde Montabaur werden die Jahresunternehmerleistungen für die Straßenunterhaltung seit vielen Jahren auf Basis eines Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben und von der Stadt Montabaur und allen Ortsgemeinden einheitlich vergeben. Diese Praxis hat sich sowohl aus Sicht der Straßenbaulastträger (Ortsgemeinden und Stadt) als auch der Straßenbaubehörde (Verbandsgemeindeverwaltung) bewährt. Jeder Beauftragung liegen feste Preise zugrunde, die im Wettbewerb erzielt wurden. Andernfalls wären für jede einzelne Reparatur Vergleichsangebote einzuholen. Der Auftrag für das gesamte Verbandsgemeindegebiet und damit für alle Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur ermöglicht dem Unternehmer günstige Preise zu kalkulieren und stellt für die Straßenbaubehörde den Vorteil dar, nur mit einem Ansprechpartner / einer Firma kommunizieren und zusammenarbeiten zu müssen.
Die Verlängerung des Vertrages hat für alle Beteiligten eine Vielzahl an Vorteilen:
- Kontinuierliche Zusammenarbeit mit einem Auftragnehmer und dessen Ansprechpartnern,
- Ortskenntnis des Vertragsunternehmers und schnelle Reaktionszeiten, und
- Sicherheit hinsichtlich Ausführung, Fristen und Qualität.
Sollten die Arbeiten alle zwei Jahre neu ausgeschrieben werden besteht natürlich die Möglichkeit, niedrigere Preise zu erzielen, gleichzeitig jedoch auch die Gefahr, höhere Preisangebote zu erhalten. Zudem besteht das Risiko, dass nicht gleichermaßen leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen den niedrigsten Preis anbieten und darunter die Ausführung der Arbeiten leidet. Ein ausgesprochener Vertrag kann dann nur in einem mühsamen Verfahren gekündigt werden, in dem man dem Unternehmen Unzuverlässigkeit nachweisen muss.
Die Leistungen der Straßenunterhaltung wurden im Jahr 2010 ausgeschrieben und zum Vertragsbeginn 01.08.2010 vergeben. Eine erstmalige zweijährige Verlängerung erfolgte im Jahr 2012 für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2014 Es besteht letztmalig die Möglichkeit, den Vertrag für zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Firma Schoenauer hat dazu nach Aufforderung ein Angebot vorgelegt. Dieses bietet eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2016 an. Die Erhöhung der Angebotspreise unter Berücksichtigung der Steigerung von Lohn- und Materialkosten ist entsprechend dem ortsüblichen Durchschnitt angemessen und entspricht den marktüblichen Preissteigerungsraten.
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, der Firma Schoenauer aus Weltersburg auf Basis des Angebotes vom 18.08.2014 den Rahmenvertrag „Jahresunternehmerleistungen Straßenunterhaltung“ für die Dauer von zwei Jahren (Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2016) zu verlängern. Der Preisaufschlag auf alle Einheitspreise des LV beträgt einmalig für den Auftragszeitraum 5,50 %.
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP) Mittelrhein-Westerwald
Der Regionale Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald aus dem Jahr 2006 wird zurzeit an das Landesentwicklungsprogramm LEP IV (2008) und dessen Teilfortschreibung Erneuerbare Energien (2013) angepasst. Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans hat am 23.07.2014 den Beschluss zur zweiten Anhörung und Auslegung des Planentwurfs gefasst. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens war die Ortsgemeinde aufgefordert zum Planentwurf Stellung zu nehmen.
Im Regionalen Raumordnungsplan werden u. a. folgende Festlegungen getroffen:
- Vorgaben zur räumlichen Ordnung und Raumstruktur, so zu Entwicklungs- und Entlastungsbereichen und zur interkommunalen Zusammenarbeit;
- Ausweisung zentraler Orte und Zuweisung besonderer Funktionen;
- methodische Vorgaben zur Ermittlung von Schwellenwerten zur Ausweisung von Wohnbauflächen;
- Vorgaben zur Steuerung der gewerblichen Entwicklung und des großflächigen Einzelhandels;
- Vorgaben zur Stadt- und Dorfentwicklung und zur Denkmalpflege;
- Freiraumschutz und Freiraumnutzung – hier insbesondere die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten;
- regionale Infrastruktur – hier insbesondere Aussagen zu Verkehr und Mobilität sowie zur Energiegewinnung und –versorgung.
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald. Zugunsten der künftigen Eigenentwicklung wurde angeregt, das Vorbehaltsgebiet Grundwasserschutz zurückzunehmen und einen größeren Abstand zur bebauten Ortslage einzuhalten.
Anschaffung von Hundekotbehältern
Für die Ortsgemeinde sollen sieben Hundekotbehälter nebst Tütenspendern angeschafft werden.