Aktuelles
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.07.2016
Rahmenvertrag Straßenunterhaltung; Einleitung des Vergabeverfahrens
Seit vielen Jahren werden in der Verbandsgemeinde Montabaur Jahresunternehmerleistungen (Rahmenvertrag) für Tiefbau- und Straßenunterhaltungsarbeiten auf Basis eines Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben und von der Stadt Montabaur sowie allen Ortsgemeinden einheitlich vergeben. Diese Praxis hat sich sowohl aus Sicht der Straßenbaulastträger (Stadt und Ortsgemeinden) als auch der Straßenbaubehörde (Verwaltung) bestens bewährt. Es liegen jeder einzelnen Beauftragung feste Preise zugrunde, die im Wettbewerb erzielt wurden. Andernfalls wären für jeden Reparatur- und Unterhaltungsauftrag Vergleichsangebote einzuholen. Die Ausschreibung für Stadt und Ortsgemeinden ermöglicht den Bietern insgesamt günstigere Preise zu kalkulieren und es besteht für Stadt, Ortsgemeinden und Verwaltung der Vorteil, dass nur ein Unternehmer Ansprechpartner für diese Belange ist.
Der Rahmenvertrag mit dem derzeitigen Vertragspartner (Firma Schoenauer, Weltersburg) wurde letztmalig im Jahr 2014 um zwei Jahre mit Ende zum 31.12.2016 verlängert und muss nun mit Vertragsbeginn zum 01.01.2017 neu ausgeschrieben werden. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Nach dem Vergabehandbuch des Bundes hat der Rahmenvertragspartner Anspruch auf alle Aufträge bis zu 10.000 Euro, alle darüber hinaus gehenden Maßnahmen bzw. Aufträge sind grundsätzlich in separaten Ausschreibungen zu veröffentlichen.
Der Ortsgemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung, das Vergabeverfahren für den Rahmenvertrag Straßenunterhaltung einzuleiten. Der Rahmenvertrag soll auch für Tiefbauarbeiten in anderen Bereichen (z. B. Friedhöfe und Außenanlagen öffentlicher Gebäude) angewendet werden. Ortsbürgermeister Brach wurde ermächtigt, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der auf die Vergabe nachfolgenden Sitzung mitgeteilt.
Ergänzung der Ausstattung des Bauhofs
Es wurde beschlossen, die Ausstattung des Bauhofs mit folgenden Gegenständen/Materialien zu ergänzen:
- jeweils ein kleiner und ein großer Winkelschleifer,
- vier Auffangwannen für Kraftstoff,
- Laugen und Säuren,
- ein FI-Schutzkabel für Stromerzeuger,
- zwei Stehleitern,
- eine dreiteilige Ausziehleiter und
- ein Tritt mit 3 Stufen.
Anschaffung persönlicher Schutzkleidung für Gemeindearbeiter
Für die Gemeindearbeiter und Aushilfskräfte wird persönliche Schutzkleidung in Form von Sicherheitsschuhen, Sicherheitsjacken, Sicherheitshosen, Sicherheitswesten, Handschuhen und T-Shirts angeschafft.
Sanierung Toilettenanlage der Grillhütte
Der Ortsbürgermeister informierte den Rat, dass ein Auftrag zur Sanierung der Sanitärinstallation zum Preis von 1.549,07 Euro erteilt wurde. Die Türen werden ausgetauscht. Fliesenarbeiten sind dann noch zu erledigen.
Erstellung der Investitionsliste zum Haushaltsplan 2017
Für folgende Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren Mittel im Haushalt der Ortsgemeinde bereitgestellt werden:
Fremdwasserentflechtung, Sanierung Beete/Grünanlagen, Ergänzung/Austausch Spielgeräte Spielplatz, Rissesanierung Ortsstraßen, Baumpflege, Rissesanierung Feldwege, Sanierung/Umbau Gemeindehaus, Sanierung Grillhütte, Wegebau Wanderweg, Sanierung Backes, Sanierung Teich, Sanierung Brücken, Haus Numburne, Kapelle Bornkasten, Absicherung Bornkasten
Reparatur/Erneuerung Geländer Bornkasten
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, die Reparatur in Eigenregie unter Mithilfe von Andreas Stieben durchzuführen. Das Geländer soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflichten entsprechen. Zuvor sollte eine Besichtigung der abgängigen Steinbruchwand, auch im Hinblick auf den Kesselbereich des Steinbruchs, durch einen Fachmann erfolgen.
Kirmes 2016
Die Kirmeswoche ist zu Ende. Es war ein schönes Fest, bei dem Jung und Alt gemeinsam feiern kannten. Ich danke allen Helfern, die zum Gelingen der Kirmes beigetragen haben. Die Nomborner Kirmes wird von den drei tragenden Vereinen ausgerichtet. Deren Mitglieder helfen beim Stellen und Beim Abbau des Zeltes, beim Schmücken und nicht zuletzt beim Dienst an den einzelnen Kirmestagen. Da ist schon erheblicher Einsatz von Nöten, um die Vielzahl an Gästen während der Kirmes zu bewirten. Insbesondere danke ich auch dem Kirmesausschuss des Vereinsrings. Er hat dazu beigetragen, dass auch die diesjährige Kirmes zu einem tollen Erfolg wurde bei der sich die Nomborner als auch deren Gäste bei den Veranstaltungen besonders wohl gefühlt haben. Mein Dank geht aber speziell auch an die Kirmesgesellschaft. Es ist bemerkenswert, dass auch die Jugend die Tradition unserer Kirmes verinnerlicht und weiter trägt.
Ein herzlicher Dank gilt der EVM, unserem regionalen Energieversorger. Die EVM beziehungsweise das Tochterunternehmen Energienetze Mittelrhein sprang kurzfristig mit der Gestellung eines Steigers ein. Ohne diesen Steiger hätte die Kirmesgesellschaft das diesjährige Symbol nicht am Kirmesbaum festmachen können. Vielen Dank für diesen außergewöhnlichen Einsatz.
Nomborn Aktiv
Mit der gemeinsamen Organisation und Durchführung eines Ortsfestes am 5. Juni unter dem Motto „Nomborn-Aktiv“ wollen alle Nomborner Vereine, Clubs und Interessengemeinschaften der Bevölkerung zeigen, wie vielfältig und bunt das Leben auch in kleineren Ortsgemeinschaften sein kann, wenn man sich organisiert.
Auf Initiative des Ortsbürgermeisters Patrick Brach treffen sich die Vertreter der ortansässigen Vereine und Interessengemeinschaften schon seit Ende des letzten Jahres regelmäßig, um diese Veranstaltung vorzubereiten. Neben Essen und Trinken werden von allen Gruppierungen Informationsstände und Vorführungen angeboten.
Die Veranstaltung beginnt um 10:30 Uhr mit einem festlichen Gottesdienst in der historischen Kirche St. Kilian Nomborn und danach, über den ganzen Tag verteilt, werden die Gastgeber mit unterschiedlichsten Aktionen, z.B. Brandvorführungen der Freiwilligen Feuerwehr Nomborn, Kurzkonzerten des Gesangvereins Arion Nomborn oder auch Führungen durch die historische Nomborner Kirche versuchen, der Bevölkerung Einblicke in ihre Tätigkeiten zu geben.
Ziel ist es, so Ortsbürgermeister Patrick Brach, interessierten Bürgerinnen und Bürgern -nicht nur aus Nomborn-, einen unverbindlichen Einblick in die verschiedensten Aktivitäten und damit auch auf die großartige Einsatzbereitschaft in den Vereine und Interessengemeinschaften zu geben. „Vielleicht findet ja der ein oder andere an diesem Tag „seinen Verein“ und engagiert sich dort in Zukunft“ sagte der Bürgermeister bei einer kleinen Feierstunde anlässlich der Veröffentlichung des offiziellen Logos der Aktion „Nomborn-Aktiv“. „Denn die Vereine und Clubs sind der Motor, mit dem sich unsere Ortsgemeinde weiterentwickelt“, so Brach weiter.
Für alle Interessierten wurde eine Internet-Präsenz unter der Adresse „www.nomborn-aktiv.de“ geschaltet, wo Sie alles über die Vereine und Interessengruppen, aber auch über die Veranstaltung am 5. Juni erfahren können.
Gestaltung von Grünalagen
Der Bauausschuss der Ortsgemeinde wird am 07.05.2016 ab 10 Uhr die gemeindlichen Grünflächen besichtigen und über der Gestaltung beraten. Anlieger können gerne bei der Gestaltung mitwirken, wenn sie eine Beetpatenschaft übernehmen. Wer dies möchte kann sich bei mir während des Rundgangs am 07.05., per E-Mail oder telefonisch melden. Die E-Mailadresse lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, die Telefonnummer 06485/228.
Patrick Brach, Ortsbürgermeister
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.04.2016
Änderung des Bebauungsplanes "Im Baumort und Waldstraße"
Der Bebauungsplan „Im Baumort und Waldstraße“ wurde in den Jahren 1971 und 1972 aufgestellt, um der damals großen Nachfrage nach Bauland gerecht zu werden. Dabei wurden diese zwei, räumlich voneinander getrennten, Baugebiete in einem Bebauungsplan zusammengefasst. Es wurde u. a. ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festgesetzt. Für den Teilbereich der Waldstraße wurde zur Straßenseite hin eine Baugrenze festgesetzt – im hinteren Bereich der Grundstücke dagegen nicht. Zudem wurde geregelt, dass die Mindestgrundstücksgröße 600 m² betragen muss.
Mit diesen Festsetzungen wurden große Nutzungs- bzw. Ausnutzungsmöglichkeiten der bestehenden Grundstücke geschaffen. Insbesondere die Grundstücke im westlichen Bereich der Waldstraße sind mit durchschnittlich 850 bis 900 m² Grundstücksgröße sehr großzügig angelegt und grundsätzlich für eine Grundstücksteilung und Bebauung in zweiter Reihe geeignet. Vor diesem Hintergrund hat sich der Ortsgemeinderat Nomborn bereits in seiner Sitzung am 04.11.2015 mit der Hinterliegerbebauung befasst. Dabei wurde beraten und beschlossen, die derzeit festgesetzte Mindestgrundstücksgröße von 600 m² für das gesamte Plangebiet aufzuheben und eine Bebauung in zweiter Reihe zuzulassen.
Um für den westlichen Bereich der Waldstraße eine geordnete Hinterliegerbebauung zu ermöglichen, sollten weitere Textfestsetzungen getroffen werden. Für diesen Bereich sollte eine maximale Gebäudehöhe von 8,00 Metern, gemessen vom tiefsten Punkt des natürlichen Geländes am Gebäude, festgesetzt werden. Durch diese Höhenbegrenzung soll ein harmonischer Übergang von der Bebauung zum Außenbereich und damit ein besseres Einfügen in die vorhandene Bebauung und das Ortsbild erzielt werden.
Des Weiteren scheint es sinnvoll die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten für eine Bebauung in zweiter Reihe zu reglementieren. Es sollten maximal zwei Wohneinheiten zugelassen werden, um den durch die Neubebauung ausgelösten Ziel- und Quellverkehr, der unmittelbar an den angrenzenden Grundstücken vorbeigeführt wird, zu minimieren. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes – insbesondere die GRZ von 0,4 und die GFZ von 0,8 – bleiben unverändert bestehen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde mit dem Änderungsbeschluss am 03.02.2016 eingeleitet. Daneben wurde beschlossen von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) abzusehen und unmittelbar die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB zu organisieren. Diese wurde in der Zeit vom 29.02.2016 bis einschließlich 01.04.2016 durchgeführt. Anregungen wurden weder von Seiten der Öffentlichkeit noch der Fachbehörden vorgetragen.
Der Ortsgemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Im Baumort und Waldstraße“ einschließlich Begründung, den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der vorgelegten Form zu und beschloss die Änderung des Bebauungsplanes „Im Baumort und Waldstraße“ als Satzung.
Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsprogramms
‑ Erweiterung des Lebensmittelvollsortimenters in der Ortsmitte von Nentershausen
Der in der Ortsmitte von Nentershausen vorhandene Lebensmittelmarkt soll von bisher 600 m² auf zukünftig 1.200 m² Verkaufsfläche erweitert werden.
Durch die Erweiterung von 600 m² auf 1.200 m² Verkaufsfläche wird die Grenze zur Großflächigkeit – grundsätzlich 800 m² Verkaufsfläche – überschritten, so dass die entsprechenden Regelungen des Landesentwicklungsprogramms IV bzw. des in Aufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein – Westerwald zu beachten sind.
Nach dem Ziel 57 des LEP IV kann in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion mit mehr als 3.000 Einwohnern ausnahmsweise die Erweiterung von Vorhaben des großflächigen Einzelhandels zugelassen werden, wenn dies zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung erforderlich ist.
Da die Ortsgemeinde Nentershausen jedoch nur über rund 2.000 Einwohner verfügt, war die Einleitung eines entsprechenden landesplanerischen Zielabweichungsverfahrens erforderlich, an welchem die Ortsgemeinde Nomborn als benachbarte Gemeinde beteiligt wurde.
Zur Bewertung der möglichen Auswirkungen der Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittel-Vollsortimenters wurde durch ein Fachbüro eine städtebauliche Auswirkungsanalyse erstellt mit dem Ergebnis, dass negative städtebauliche oder versorgungsstrukturelle Auswirkungen durch die Erweiterung des Lebensmittelmarktes ausgeschlossen werden können. Daraus folgt, dass auch für die Ortsgemeinde Nomborn keine negativen Effekte zu erwarten sind. Die Zulassung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in unmittelbarer Nähe schafft zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten und kann sich positiv auf die Ortsgemeinde Nomborn und deren Bürger auswirken.
Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat bereits der Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel zugestimmt.
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von den Planungsabsichten der Verbandsgemeinde Montabaur und der Ortsgemeinde Nentershausen und stimmte der beantragten Abweichung von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung zur Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes auf 1.200 m² Verkaufsfläche zu.
Genehmigung künstlerischer Veränderungen des Wappens durch Logos mit Wappenbezug
Der Ortsgemeinderat genehmigte die Verwendung zweier Logos mit Wappenbezug.