Aktuelles
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.01.2017
3. Teilfortschreibung LEP IV, Thema Windkraft – Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung, eine Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms IV abzugeben. Hierin soll gefordert werden, dass die in Flächennutzungsplänen dargestellten Windparks (Sondergebiete Windenergienutzung) Bestandschutz genießen. Die Übergangsfrist bei Abweichung von der neuen Abstandsregelung sollte mindestens bis zum 31.12.2017 verlängert werden und eine Genehmigung des "Windparks Eisenbachhöhen" auf Basis des geltenden Flächennutzungsplanes Windenergie möglich bleiben.
Bauantrag für Umbau und Nutzungsänderung einer Scheune (Flur 1, Flurstück 33/2, Mühlenstraße)
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von dem Bauantrag. Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen (Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze, der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse und der festgesetzten Geschossflächenzahl) sowie die Zulassung einer Ausnahme in Bezug auf die Anzahl der Wohneinheiten wurde gemäß §§ 31 Abs.1 und 2 i. V. m. 36 Baugesetzbuch (BauGB) nicht erteilt.
Zuschuss Sportverein zur Platzpflege
Der Ortsgemeinderat beschloss, dem Sportverein VfR Nomborn einen Zuschuss für die Sportplatzpflege in Höhe von 611,74 Euro zusätzlich einmalig zu erteilen.
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 23.11.2016
Forstwirtschaftsplan 2017 verabschiedet
Revierförster Bernhard Kloft erläuterte den Wirtschaftsplan 2017, der einen Holzeinschlag von 735 Festmetern vorsieht. Die geplanten Einnahmen für das Haushaltsjahr 2017 belaufen sich auf 45.493 Euro. Diese stammen überwiegend aus dem Holzverkauf. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben von 33.100 Euro. Insgesamt weist der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Nomborn für 2017 somit einen zu erwartenden Überschuss von 12.393 Euro aus.
Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig den Forstwirtschaftsplan 2017.
Jahresrechnung 2015 beschlossen und Entlastung erteilt
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Nomborn am 17. November 2016 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Jahresabschluss 2015 überprüft hatte (diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen), stellte der Ortsgemeinderat einstimmig den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 fest. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Anschließend wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung erteilt.
Neufassung der Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat beschlossen
Die Arbeit in den Gremien der Ortsgemeinde Nomborn regelt die Geschäftsordnung. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.07.2014 die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport beschlossen.
Durch Art. 1 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene wurde die Gemeindeordnung (GemO) geändert. Ziel dieses Gesetzes ist, den Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen zu stärken, in dem die Voraussetzungen für die Behandlung von Angelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung eingeschränkt wurden.
Das Ministerium des Innern und für Sport hat nun eine an die neue Rechtslage angepasste Mustergeschäftsordnung erlassen.
Der Ortsgemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die geänderte Geschäftsordnung.
Bauangelegenheit Hohlweg; Entfernung Efeu, Abfangen Hang
Der Ortsgemeinderat verwies die Angelegenheit an den Bauausschuss. Dieser soll bei einem Ortstermin mit dem Anlieger den Umfang der beabsichtigten Maßnahme klären. Eine Entscheidung über das Ob und Wie wird dann der Ortsgemeinderat treffen.
Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 Umsatzsteuergesetz
Mit Einführung eines neuen § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Wirkung ab 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst.
Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die von den Neuregelungen betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich sind dies die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen.
Für die Ausübung des Wahlrechts sprechen insbesondere eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten sowie die Möglichkeit des Widerrufs.
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG 2016 auszuüben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Erklärung frist- und formgerecht abzugeben.
Vergabe der Regelkontrolle des Baumbestands und Abschluss eines Rahmenvertrags zur Baumpflege
Es wurde beschlossen, an der VG-weiten Ausschreibung Regelkontrollen des gemeindeeigenen Baumbestands teilzunehmen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, entsprechend des Ausschreibungsergebnisses einen Vertrag für die Jahre 2017 und 2018 abzuschließen und entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2017/18 einzuplanen.
Der Ortsgemeinderat beschloss des Weiteren, an der VG-weiten Ausschreibung eines zweijährigen Vertrages zur Pflege des gemeindeeigenen Baumbestands teilzunehmen und ermächtigte den Ortsbürgermeister, entsprechend des Ausschreibungsergebnisses einen Vertrag für die Jahre 2017 und 2018 abzuschließen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2017/18 sind einzuplanen.
Rahmenvereinbarung Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof Nomborn – Ausschreibung und Vergabe
Die Grabaushubarbeiten und eventuelle Ausbettungsarbeiten von Leichen und Urnen (Exhumierungen) werden in 23 Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur auf insgesamt 28 Friedhöfen aktuell durch die Firma Schönfeldt aus Boden durchgeführt. Das Vertragsverhältnis mit der Firma Schönfeldt endet am 31.08.2017.
Die Organisation des Grabaushubes ist Aufgabe der Gemeinde. Zum 01.09.2017 muss die Gemeinde daher einen neuen Vertrag zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten abschließen. Die Kosten für den Grabaushub werden komplett als Bestattungsgebühren gemäß der Friedhofsgebührensatzung den Angehörigen in Rechnung gestellt.
Eine einheitliche Ausschreibung und Vergabe der Leistungen in der Verbandsgemeinde bietet den Vorteil, dass nur ein Unternehmer Ansprechpartner ist.
Im Einzelnen handelt es sich bei den Grabaushubarbeiten um folgende Leistungen:
- Öffnen und Schließen der Grabstätte,
- Verbau der Grabstätte,
- Ausschmücken der Grabstätte mit Grasmatten,
- Abdeckung des Grabaushubes mit Grasmatten,
- Auslegung der Grabstätte mit Laufrosten, Hölzern und Seilen,
- Bereitstellung sämtlicher Materialien wie Grasmatten, Laufroste, Hölzer und Seile sowie sonstiges Verbaumaterial.
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dass der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof öffentlich ausgeschrieben wird. Die Leistung für die Mitnahme des überschüssigen Erdaushubs bei Sargbestattungen wird nur als Bedarfsposition ausgeschrieben, so dass der Bieter keinen Anspruch auf die Ausführung der Leistung hat. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der auf die Vergabe nachfolgenden Sitzung mitgeteilt.
Vertrag EVM Steuerung Straßenbeleuchtung
Ortsbürgermeister Brach teilte mit, dass das Steuersignal zur Schaltung der Straßenbeleuchtung bisher durch die EVM kostenlos durchgeführt wurde. Die Leistung wird jetzt kostenpflichtig. Die Kosten für die Ortsgemeinde betragen 59,50 Euro pro Jahr.
Zeitvertragsleistungen zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung ‑ Mitteilung über die Vergabe
Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Zeitvertragsleistungen für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung an die Firma Christian Elbert & Sohn GmbH, Zimmerschied, zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 306.185,37 Euro (brutto) für alle Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur vergeben wurde.
Kindergarten erhielt neue Zaunanlage und Nestschaukel
Im Kindergarten Heilberscheid wurden in den vergangenen Wochen Arbeiten an der Außenanlage ausgeführt. Eine Hecke aus Buchensträuchern wurde durch eine neue Zaunanlage ersetzt. Die Hecke war durchlässig geworden und konnte nicht sicherstellen, dass die Kinder hindurchschlüpfen und den angrenzenden Wald erkunden. Der Zaun wurde in drei Bauabschnitten realisiert und ist jetzt fertig gestellt.
Die alte Hecke wurde durch die Mitarbeiter der Ortsgemeinde Heilberscheid und des Zweckverbands Heilberscheid/Nomborn gerodet. Der Zaunbau wurde dann an ein Unternehmen aus der Region vergeben.
Nach Abschluss der Zaunarbeiten wurde die alte, baufällige Schaukel auf dem Gelände der Kindertagesstätte durch die Mitarbeiter des Zweckverbands entfernt. Die neue Schaukel wurde in Zusammenarbeit der Gemeindearbeiter von Heilberscheid und Nomborn aufgebaut, ausgerichtet und betoniert.
Am 09.09.2016 trafen sich trafen sich Herr Uli Botsch, Kommunalbetreuer der evm, Herr Dietmar Sturm, Mitarbeiter der enm (Netzgesellschaft der evm ), Herr Ortsbürgermeister Markus Thome aus Heilberscheid, Herr Ortsbürgermeister und Zweckverbandsvorsitzender Patrick Brach aus Nomborn sowie viele Kindergartenkinder mit ihren Eltern, um die Arbeiten an der Schaukel fertig zu stellen. Unter anderem mussten noch die Hackschnitzel als Fallschutz verteilt werden. Hierbei halfen die Anwesenden tatkräftig mit. Unter Anleitung des Hausmeisters Manfred Weimer wurde dann noch das Schaukelnest befestigt. Nach dem Aufbau gab es für die Kinder kein Halten mehr. Sie schaukelten mit dem neuen Gerät, was das Zeug hält.
Das Foto zeigt die Helfer bei der Arbeit.
Herr Botsch überbrachte die Grüße der Energieversorgung Mittelrhein AG und benachrichtigte die Anwesenden darüber, dass die evm das Projekt am Kindergarten Heilberscheid im Rahmen der Aktion „evm mit Herz“ mit einem Betrag in Höhe von 1000 € fördert. Der Zweckverbandsvorsitzende Patrick Brach dankte Herrn Botsch für die großzügige Unterstützung und lobte die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der evm und den Kommunen. Brach dankte besonders Herrn Dietmar Sturm für seinen Einsatz und freute sich, dass der Kindergarten durch die Unterstützung nun noch attraktiver wird.
Das Foto zeigt die Herren Botsch und Sturm, die beiden Ortsbürgermeister, den Hausmeister Manfred Weimer, die Kindergartenkinder sowie deren Eltern an der neuen Nestschaukel.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass mit der Maßnahme für Eltern, Kinder und Betreuer in Zukunft eine sichere Nutzung des Außengeländes der KiTa gegeben ist und die Kinder in dem Bereich frei toben und schaukeln können.
Dietmar Sturm ist Mitarbeiter der evm/enm und engagiert sich für seinen Heimatort Nomborn, die KiTa in Heilberscheid und die Menschen dort. Im Rahmen der Aktion „evm mit Herz“ erhielt er 1.000 Euro von seinem Arbeitgeber für das Projekt. Die evm unterstützt mit ihrer Initiative „evm mit Herz“ das soziale Engagement ihrer Mitarbeiter. Die rund 1.300 Mitarbeiter des Energie-und Dienstleistungsunternehmens sind in der Region zu Hause und zeigen dies auch. Viele wollen in ihren Heimatgemeinden auch persönlich etwas zur Lebensqualität beitragen. Und weil soziale Projekte meist finanzielle Unterstützung benötigen, hilft das kommunale Unternehmen, dass die Projekte ihrer Mitarbeiter auch umgesetzt werden können. So, wie das am Kindergarten in Heilberscheid durch Dietmar Sturm.
Patrick Brach, Ortsbürgermeister und Zweckverbandsvorsitzender
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.07.2016
Rahmenvertrag Straßenunterhaltung; Einleitung des Vergabeverfahrens
Seit vielen Jahren werden in der Verbandsgemeinde Montabaur Jahresunternehmerleistungen (Rahmenvertrag) für Tiefbau- und Straßenunterhaltungsarbeiten auf Basis eines Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben und von der Stadt Montabaur sowie allen Ortsgemeinden einheitlich vergeben. Diese Praxis hat sich sowohl aus Sicht der Straßenbaulastträger (Stadt und Ortsgemeinden) als auch der Straßenbaubehörde (Verwaltung) bestens bewährt. Es liegen jeder einzelnen Beauftragung feste Preise zugrunde, die im Wettbewerb erzielt wurden. Andernfalls wären für jeden Reparatur- und Unterhaltungsauftrag Vergleichsangebote einzuholen. Die Ausschreibung für Stadt und Ortsgemeinden ermöglicht den Bietern insgesamt günstigere Preise zu kalkulieren und es besteht für Stadt, Ortsgemeinden und Verwaltung der Vorteil, dass nur ein Unternehmer Ansprechpartner für diese Belange ist.
Der Rahmenvertrag mit dem derzeitigen Vertragspartner (Firma Schoenauer, Weltersburg) wurde letztmalig im Jahr 2014 um zwei Jahre mit Ende zum 31.12.2016 verlängert und muss nun mit Vertragsbeginn zum 01.01.2017 neu ausgeschrieben werden. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Nach dem Vergabehandbuch des Bundes hat der Rahmenvertragspartner Anspruch auf alle Aufträge bis zu 10.000 Euro, alle darüber hinaus gehenden Maßnahmen bzw. Aufträge sind grundsätzlich in separaten Ausschreibungen zu veröffentlichen.
Der Ortsgemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung, das Vergabeverfahren für den Rahmenvertrag Straßenunterhaltung einzuleiten. Der Rahmenvertrag soll auch für Tiefbauarbeiten in anderen Bereichen (z. B. Friedhöfe und Außenanlagen öffentlicher Gebäude) angewendet werden. Ortsbürgermeister Brach wurde ermächtigt, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der auf die Vergabe nachfolgenden Sitzung mitgeteilt.
Ergänzung der Ausstattung des Bauhofs
Es wurde beschlossen, die Ausstattung des Bauhofs mit folgenden Gegenständen/Materialien zu ergänzen:
- jeweils ein kleiner und ein großer Winkelschleifer,
- vier Auffangwannen für Kraftstoff,
- Laugen und Säuren,
- ein FI-Schutzkabel für Stromerzeuger,
- zwei Stehleitern,
- eine dreiteilige Ausziehleiter und
- ein Tritt mit 3 Stufen.
Anschaffung persönlicher Schutzkleidung für Gemeindearbeiter
Für die Gemeindearbeiter und Aushilfskräfte wird persönliche Schutzkleidung in Form von Sicherheitsschuhen, Sicherheitsjacken, Sicherheitshosen, Sicherheitswesten, Handschuhen und T-Shirts angeschafft.
Sanierung Toilettenanlage der Grillhütte
Der Ortsbürgermeister informierte den Rat, dass ein Auftrag zur Sanierung der Sanitärinstallation zum Preis von 1.549,07 Euro erteilt wurde. Die Türen werden ausgetauscht. Fliesenarbeiten sind dann noch zu erledigen.
Erstellung der Investitionsliste zum Haushaltsplan 2017
Für folgende Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren Mittel im Haushalt der Ortsgemeinde bereitgestellt werden:
Fremdwasserentflechtung, Sanierung Beete/Grünanlagen, Ergänzung/Austausch Spielgeräte Spielplatz, Rissesanierung Ortsstraßen, Baumpflege, Rissesanierung Feldwege, Sanierung/Umbau Gemeindehaus, Sanierung Grillhütte, Wegebau Wanderweg, Sanierung Backes, Sanierung Teich, Sanierung Brücken, Haus Numburne, Kapelle Bornkasten, Absicherung Bornkasten
Reparatur/Erneuerung Geländer Bornkasten
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, die Reparatur in Eigenregie unter Mithilfe von Andreas Stieben durchzuführen. Das Geländer soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflichten entsprechen. Zuvor sollte eine Besichtigung der abgängigen Steinbruchwand, auch im Hinblick auf den Kesselbereich des Steinbruchs, durch einen Fachmann erfolgen.
Kirmes 2016
Die Kirmeswoche ist zu Ende. Es war ein schönes Fest, bei dem Jung und Alt gemeinsam feiern kannten. Ich danke allen Helfern, die zum Gelingen der Kirmes beigetragen haben. Die Nomborner Kirmes wird von den drei tragenden Vereinen ausgerichtet. Deren Mitglieder helfen beim Stellen und Beim Abbau des Zeltes, beim Schmücken und nicht zuletzt beim Dienst an den einzelnen Kirmestagen. Da ist schon erheblicher Einsatz von Nöten, um die Vielzahl an Gästen während der Kirmes zu bewirten. Insbesondere danke ich auch dem Kirmesausschuss des Vereinsrings. Er hat dazu beigetragen, dass auch die diesjährige Kirmes zu einem tollen Erfolg wurde bei der sich die Nomborner als auch deren Gäste bei den Veranstaltungen besonders wohl gefühlt haben. Mein Dank geht aber speziell auch an die Kirmesgesellschaft. Es ist bemerkenswert, dass auch die Jugend die Tradition unserer Kirmes verinnerlicht und weiter trägt.
Ein herzlicher Dank gilt der EVM, unserem regionalen Energieversorger. Die EVM beziehungsweise das Tochterunternehmen Energienetze Mittelrhein sprang kurzfristig mit der Gestellung eines Steigers ein. Ohne diesen Steiger hätte die Kirmesgesellschaft das diesjährige Symbol nicht am Kirmesbaum festmachen können. Vielen Dank für diesen außergewöhnlichen Einsatz.