Aktuelles
Verleihung der Ehrennadel an Reinhard Fink
Reinhard Fink wurde aufgrund seines langjährigen ehrenamtlichen Engagements von der Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Die Aushändigung fand im Rahmen einer Feierstunde durch den Landrat des Westerwaldkreises, Herrn Achim Schwickert, am 22.04.2017 statt. Der Landrat hob das Engagement von Reinhard Fink bei der Feuerwehr, in anderen Vereinen und der Kommunalpolitik hervor.
Das ehrenamtliche Engagement von Reinhard Fink galt und gilt insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr. Nachdem er die entsprechenden Lehrgänge absolvierte, wurde er 1978 Wehrführer. Dieses Ehrenamt hatte er bis zum Jahr 1993 inne.
Unter seiner Führung wurde im Jahr 1984 der Verein der Freunde und Förderer der Nomborner Feuerwehr e.V. gegründet. Dieser Verein ist ein treibender Motor im Vereinsleben der Ortsgemeinde Nomborn. Der Vereinszweck besteht in der Förderung des Brandschutzes. Damit verbunden ist die Ergänzung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Verein finanziert sich zum einen aus Mitgliedsbeiträgen, zum anderen aber auch aus Veranstaltungen im Ort. Seit mehr als 25 Jahren richtet der Feuerwehrverein das Oktoberfest in Nomborn aus. Zusammen mit dem Sportverein und dem Gesangverein richtet der Feuerwehrverein auch die örtliche Kirmes, sowie Fastnachtsveranstaltungen aus. Hierzu wurden eigene vereinsübergreifende Ausschüsse gegründet.
Von der Gründung an bis zum Jahr 2016 war Reinhard Fink Vorsitzender des Fördervereins der Feuerwehr. Aus Altersgründen hat er dieses Amt im Jahr 2016 niedergelegt. Für die Feuerwehr war er darüber hinaus auch über lange Jahre Mitglied im Kirmesausschuss des Vereinsrings.
Bis zum Erreichen der Altersgrenze war Reinhard Fink auch Wertungsrichter für die Jugendfeuerwehren im Lande Rheinland-Pfalz.
Während seiner Zeit als Wehrführer wurde die Jugendfeuerwehr Nomborn gegründet. Diese konnte im Jahr 1989 den Landesmeistertitel im Bundeswettkampf erringen.
Die Feuerwehr Nomborn war unter anderen Vorreiter bei der Gründung der Bambini-Feuerwehr in Rheinland-Pfalz. Aufgrund versicherungsrechtlicher Gegebenheiten konnte diese nicht direkt als Teil der Freiwilligen Feuerwehr etabliert werden, sondern musste dem Förderverein angegliedert werden.
Neben seinem Engagement bei der Feuerwehr war Reinhard Fink auch über mehrere Jahre zweiter Vorsitzende des Sportvereins VfR Nomborn 1920 e. V. Als der erste Vorsitzende Hermann Rörig im Jahr 1980 plötzlich verstarb, übernahm er geschäftsführend das Amt des Vorsitzenden des Sportvereins. Zu dieser Zeit befand sich das Sportlerheim im Bau. Neben seiner beruflichen Tätigkeit und der Tätigkeit in der Feuerwehr musste er als Interims-Vorsitzender auch noch die Fertigstellung des Sportlerheim mitgestalten.
Von 1989 bis zum Jahr 1994 war Reinhard Fink darüber hinaus auch Mitglied des Ortsgemeinderates. Er engagierte sich dabei insbesondere für die Dorferneuerung und die damalige 700 Jahr Feier der Ortsgemeinde.
Landrat Achim Schwickert, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur, Edmund Schaaf, und Ortsbürgermeister Patrick Brach sprachen dem Geehrten Dank und Anerkennung für seine Verdienste aus.
Die Ortsgemeinde Nomborn freut sich mit Reinhard Fink über diese besondere Auszeichnung mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz und gratuliert nochmals herzlich zur Verleihung.
Patrick Brach, Ortsbürgermeister
Arion Nomborn wieder erfolgreich
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Leistungssingen der Stufe 2 in Kirchberg/Hunsrück errang der GV Arion Nomborn e.V. mit der Gesamtnote „sehr gut“ den Titel „Konzertchor des Chorverbandes Rheinland-Pfalz e. V.“ Unter dem Dirigat von Chorleiter Matthias Schmidt präsentierten die Sänger und Sängerinnen als Wahlpflichtstück „Wunder geschehn“ von Nena im Arrangement von Carsten Gerlitz. Mit diesem Lied konnten sie die zweithöchste Punktzahl unter allen an diesem Tag dargebotenen Pflichtvorträgen erringen. Weitere Gesangsstücke des Chores waren „Das Morgenrot“ von D. K. Hoffmann / Robert Pracht und „Lauch“ von Basta, bei dem Solist Patrick Gerz eine hervorragende Leistung zeigte. Die Juroren Michael Rinscheid und Gerd Sackenheim lobten den Chor vor allem für die schwierigen moderneren Stücke. Mit dieser Leistung kam dieser wieder einen Schritt zum Ziel in Richtung Meisterchor voran.
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 11.01.2017
3. Teilfortschreibung LEP IV, Thema Windkraft – Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung, eine Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms IV abzugeben. Hierin soll gefordert werden, dass die in Flächennutzungsplänen dargestellten Windparks (Sondergebiete Windenergienutzung) Bestandschutz genießen. Die Übergangsfrist bei Abweichung von der neuen Abstandsregelung sollte mindestens bis zum 31.12.2017 verlängert werden und eine Genehmigung des "Windparks Eisenbachhöhen" auf Basis des geltenden Flächennutzungsplanes Windenergie möglich bleiben.
Bauantrag für Umbau und Nutzungsänderung einer Scheune (Flur 1, Flurstück 33/2, Mühlenstraße)
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von dem Bauantrag. Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen (Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze, der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse und der festgesetzten Geschossflächenzahl) sowie die Zulassung einer Ausnahme in Bezug auf die Anzahl der Wohneinheiten wurde gemäß §§ 31 Abs.1 und 2 i. V. m. 36 Baugesetzbuch (BauGB) nicht erteilt.
Zuschuss Sportverein zur Platzpflege
Der Ortsgemeinderat beschloss, dem Sportverein VfR Nomborn einen Zuschuss für die Sportplatzpflege in Höhe von 611,74 Euro zusätzlich einmalig zu erteilen.
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 23.11.2016
Forstwirtschaftsplan 2017 verabschiedet
Revierförster Bernhard Kloft erläuterte den Wirtschaftsplan 2017, der einen Holzeinschlag von 735 Festmetern vorsieht. Die geplanten Einnahmen für das Haushaltsjahr 2017 belaufen sich auf 45.493 Euro. Diese stammen überwiegend aus dem Holzverkauf. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben von 33.100 Euro. Insgesamt weist der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Nomborn für 2017 somit einen zu erwartenden Überschuss von 12.393 Euro aus.
Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig den Forstwirtschaftsplan 2017.
Jahresrechnung 2015 beschlossen und Entlastung erteilt
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Nomborn am 17. November 2016 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Jahresabschluss 2015 überprüft hatte (diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen), stellte der Ortsgemeinderat einstimmig den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 fest. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Anschließend wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung erteilt.
Neufassung der Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat beschlossen
Die Arbeit in den Gremien der Ortsgemeinde Nomborn regelt die Geschäftsordnung. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.07.2014 die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport beschlossen.
Durch Art. 1 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene wurde die Gemeindeordnung (GemO) geändert. Ziel dieses Gesetzes ist, den Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen zu stärken, in dem die Voraussetzungen für die Behandlung von Angelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung eingeschränkt wurden.
Das Ministerium des Innern und für Sport hat nun eine an die neue Rechtslage angepasste Mustergeschäftsordnung erlassen.
Der Ortsgemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die geänderte Geschäftsordnung.
Bauangelegenheit Hohlweg; Entfernung Efeu, Abfangen Hang
Der Ortsgemeinderat verwies die Angelegenheit an den Bauausschuss. Dieser soll bei einem Ortstermin mit dem Anlieger den Umfang der beabsichtigten Maßnahme klären. Eine Entscheidung über das Ob und Wie wird dann der Ortsgemeinderat treffen.
Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 Umsatzsteuergesetz
Mit Einführung eines neuen § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Wirkung ab 01.01.2017 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend neu geregelt und an europäisches Recht angepasst.
Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die von den Neuregelungen betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im kommunalen Bereich sind dies die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften) das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden oder noch bis einschließlich des Jahres 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen.
Für die Ausübung des Wahlrechts sprechen insbesondere eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten sowie die Möglichkeit des Widerrufs.
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG 2016 auszuüben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Erklärung frist- und formgerecht abzugeben.
Vergabe der Regelkontrolle des Baumbestands und Abschluss eines Rahmenvertrags zur Baumpflege
Es wurde beschlossen, an der VG-weiten Ausschreibung Regelkontrollen des gemeindeeigenen Baumbestands teilzunehmen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, entsprechend des Ausschreibungsergebnisses einen Vertrag für die Jahre 2017 und 2018 abzuschließen und entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2017/18 einzuplanen.
Der Ortsgemeinderat beschloss des Weiteren, an der VG-weiten Ausschreibung eines zweijährigen Vertrages zur Pflege des gemeindeeigenen Baumbestands teilzunehmen und ermächtigte den Ortsbürgermeister, entsprechend des Ausschreibungsergebnisses einen Vertrag für die Jahre 2017 und 2018 abzuschließen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2017/18 sind einzuplanen.
Rahmenvereinbarung Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof Nomborn – Ausschreibung und Vergabe
Die Grabaushubarbeiten und eventuelle Ausbettungsarbeiten von Leichen und Urnen (Exhumierungen) werden in 23 Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur auf insgesamt 28 Friedhöfen aktuell durch die Firma Schönfeldt aus Boden durchgeführt. Das Vertragsverhältnis mit der Firma Schönfeldt endet am 31.08.2017.
Die Organisation des Grabaushubes ist Aufgabe der Gemeinde. Zum 01.09.2017 muss die Gemeinde daher einen neuen Vertrag zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten abschließen. Die Kosten für den Grabaushub werden komplett als Bestattungsgebühren gemäß der Friedhofsgebührensatzung den Angehörigen in Rechnung gestellt.
Eine einheitliche Ausschreibung und Vergabe der Leistungen in der Verbandsgemeinde bietet den Vorteil, dass nur ein Unternehmer Ansprechpartner ist.
Im Einzelnen handelt es sich bei den Grabaushubarbeiten um folgende Leistungen:
- Öffnen und Schließen der Grabstätte,
- Verbau der Grabstätte,
- Ausschmücken der Grabstätte mit Grasmatten,
- Abdeckung des Grabaushubes mit Grasmatten,
- Auslegung der Grabstätte mit Laufrosten, Hölzern und Seilen,
- Bereitstellung sämtlicher Materialien wie Grasmatten, Laufroste, Hölzer und Seile sowie sonstiges Verbaumaterial.
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, dass der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof öffentlich ausgeschrieben wird. Die Leistung für die Mitnahme des überschüssigen Erdaushubs bei Sargbestattungen wird nur als Bedarfsposition ausgeschrieben, so dass der Bieter keinen Anspruch auf die Ausführung der Leistung hat. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der auf die Vergabe nachfolgenden Sitzung mitgeteilt.
Vertrag EVM Steuerung Straßenbeleuchtung
Ortsbürgermeister Brach teilte mit, dass das Steuersignal zur Schaltung der Straßenbeleuchtung bisher durch die EVM kostenlos durchgeführt wurde. Die Leistung wird jetzt kostenpflichtig. Die Kosten für die Ortsgemeinde betragen 59,50 Euro pro Jahr.
Zeitvertragsleistungen zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung ‑ Mitteilung über die Vergabe
Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Zeitvertragsleistungen für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung an die Firma Christian Elbert & Sohn GmbH, Zimmerschied, zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 306.185,37 Euro (brutto) für alle Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur vergeben wurde.
Kindergarten erhielt neue Zaunanlage und Nestschaukel
Im Kindergarten Heilberscheid wurden in den vergangenen Wochen Arbeiten an der Außenanlage ausgeführt. Eine Hecke aus Buchensträuchern wurde durch eine neue Zaunanlage ersetzt. Die Hecke war durchlässig geworden und konnte nicht sicherstellen, dass die Kinder hindurchschlüpfen und den angrenzenden Wald erkunden. Der Zaun wurde in drei Bauabschnitten realisiert und ist jetzt fertig gestellt.
Die alte Hecke wurde durch die Mitarbeiter der Ortsgemeinde Heilberscheid und des Zweckverbands Heilberscheid/Nomborn gerodet. Der Zaunbau wurde dann an ein Unternehmen aus der Region vergeben.
Nach Abschluss der Zaunarbeiten wurde die alte, baufällige Schaukel auf dem Gelände der Kindertagesstätte durch die Mitarbeiter des Zweckverbands entfernt. Die neue Schaukel wurde in Zusammenarbeit der Gemeindearbeiter von Heilberscheid und Nomborn aufgebaut, ausgerichtet und betoniert.
Am 09.09.2016 trafen sich trafen sich Herr Uli Botsch, Kommunalbetreuer der evm, Herr Dietmar Sturm, Mitarbeiter der enm (Netzgesellschaft der evm ), Herr Ortsbürgermeister Markus Thome aus Heilberscheid, Herr Ortsbürgermeister und Zweckverbandsvorsitzender Patrick Brach aus Nomborn sowie viele Kindergartenkinder mit ihren Eltern, um die Arbeiten an der Schaukel fertig zu stellen. Unter anderem mussten noch die Hackschnitzel als Fallschutz verteilt werden. Hierbei halfen die Anwesenden tatkräftig mit. Unter Anleitung des Hausmeisters Manfred Weimer wurde dann noch das Schaukelnest befestigt. Nach dem Aufbau gab es für die Kinder kein Halten mehr. Sie schaukelten mit dem neuen Gerät, was das Zeug hält.
Das Foto zeigt die Helfer bei der Arbeit.
Herr Botsch überbrachte die Grüße der Energieversorgung Mittelrhein AG und benachrichtigte die Anwesenden darüber, dass die evm das Projekt am Kindergarten Heilberscheid im Rahmen der Aktion „evm mit Herz“ mit einem Betrag in Höhe von 1000 € fördert. Der Zweckverbandsvorsitzende Patrick Brach dankte Herrn Botsch für die großzügige Unterstützung und lobte die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der evm und den Kommunen. Brach dankte besonders Herrn Dietmar Sturm für seinen Einsatz und freute sich, dass der Kindergarten durch die Unterstützung nun noch attraktiver wird.
Das Foto zeigt die Herren Botsch und Sturm, die beiden Ortsbürgermeister, den Hausmeister Manfred Weimer, die Kindergartenkinder sowie deren Eltern an der neuen Nestschaukel.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass mit der Maßnahme für Eltern, Kinder und Betreuer in Zukunft eine sichere Nutzung des Außengeländes der KiTa gegeben ist und die Kinder in dem Bereich frei toben und schaukeln können.
Dietmar Sturm ist Mitarbeiter der evm/enm und engagiert sich für seinen Heimatort Nomborn, die KiTa in Heilberscheid und die Menschen dort. Im Rahmen der Aktion „evm mit Herz“ erhielt er 1.000 Euro von seinem Arbeitgeber für das Projekt. Die evm unterstützt mit ihrer Initiative „evm mit Herz“ das soziale Engagement ihrer Mitarbeiter. Die rund 1.300 Mitarbeiter des Energie-und Dienstleistungsunternehmens sind in der Region zu Hause und zeigen dies auch. Viele wollen in ihren Heimatgemeinden auch persönlich etwas zur Lebensqualität beitragen. Und weil soziale Projekte meist finanzielle Unterstützung benötigen, hilft das kommunale Unternehmen, dass die Projekte ihrer Mitarbeiter auch umgesetzt werden können. So, wie das am Kindergarten in Heilberscheid durch Dietmar Sturm.
Patrick Brach, Ortsbürgermeister und Zweckverbandsvorsitzender