Aktuelles
Nomborn hat wieder einen Meisterchor!
Ochtendung. Geschafft! Nach nur vier Jahren hat der 2013 gegründete gemischte Chor Arion 1900 e.V. Nomborn mit Chorleiter Matthias Schmidt beim Leistungssingen 2017 des Chorverbandes Westerwald am 21. Oktober in der Kulturhalle in Ochtendung souverän den Titel „Meisterchor“ errungen. Die Jury, bestehend aus dem Verbandschorleiter des Chorverbandes Rheinland-Pfalz, Michael Rinscheid, dem künstlerischen Leiter des Chores der Karlsuniversität Prag, Jakub Zicha, und dem Universitätsmusikdirektor der Goethe-Universität Frankfurt/Main, Jan Schumacher, bewertete alle vier vorgetragenen Musikstücke mit der Note „sehr gut“. Diese Leistung ist auch insofern beachtlich, da circa zwei Drittel der Sängerinnen und Sänger des Chores erst vor vier Jahren als „Neusänger“ ohne Chorerfahrung in den Chor eingestiegen ist.
Matthias Schmidt ist es gelungen, die verbliebenen Sänger des Männerchores, der 2013 wegen Nachwuchsmangels aufgelöst werden musste, mit den neu hinzugekommenen Männer – und Frauenstimmen harmonisch zu vereinigen und allen Chormitgliedern den Spaß am gemeinsamen Musizieren mit einem Höchstmaß an Anspruch und Singqualität zu verbinden.
Als Wahlpflichtstück erhielt „Nine hundred Miles“ von Jonathan Rathborne 22,67 von fünfundzwanzig möglichen Punkten, als Originalkomposition „Ubi Caritas et Amor“ von Maurice Duruflé 22 Punkte, als frei gewähltes Werk „Cantate Domino“ von Karl Jenkins 22,33 Punkte und das Deutsche Volkslied „Kuckuck, Kuckuck, ruft’s aus dem Wald“ in der Fassung von Peter Schindler die Bewertung von 23,33 Punkten.
„Wir freuen uns riesig und sind sehr, sehr stolz“, sagten der 1. Vorsitzende Stefan Graichen und der Vize-Chorleiter Olaf Schmidt unisono, „dass unser Chorleiter uns in so kurzer Zeit zu einer solchen musikalischen Qualität geführt hat und wir diese hervorragende Leistung abliefern konnten.“ Die Chormitglieder sind mit großer Begeisterung und Disziplin bei der Sache und der Anspruch aller ist es, die Tradition des Arion Nomborn, der bereits im Jahr 1900 als Männerchor gegründet wurde, auch als gemischter Chor fortzuführen.
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 30.08.2017
Bauvoranfrage für das Grundstück Flur 1, Parzelle 225, Gemarkung Nomborn
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von einer Bauvoranfrage für das Grundstück Flur 1, Parzelle 225. Das gemeindliche Einvernehmen wurde gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht erteilt.
Ausschreibung der Konzessionsverträge Strom - Festlegung eines Kriterienkataloges
Der Konzessionsvertrag Strom läuft Ende des Jahres 2019 aus. Die Neuvergabe der Konzession ist rechtzeitig zu regeln.
Mit der Durchführung des Verfahrens wurde ein Unternehmen beauftragt. Dieses Unternehmen hat ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Hierzu erfolgte die erforderliche öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Da es mehrere Interessenten gibt, ist ein Auswahlverfahren erforderlich. Es wurde hierzu ein Kriterienkatalog zur Verfügung gestellt. Dieser beinhaltet u. a. die technische Leistungsfähigkeit, Notdienstkonzepte, Prüfungs- und Wartungsintervalle, Erreichbarkeit für Kunden usw.
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und beschloss, den Kriterienkatalog für das Auswahlverfahren anzuwenden.
Auftragsvergabe Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten auf dem Friedhof Nomborn
Der Rat wurde darüber informiert, dass nach erfolgter Ausschreibung die Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Grabaushub- und Ausbettungsarbeiten in der Verbandsgemeinde Montabaur an die Firma Schönfeldt vergeben wurde. Von der Auftragssumme entfällt auf die Ortsgemeinde Nomborn für die Vertragslaufzeit von vier Jahren ein Gesamtbetrag von 6.300 Euro netto / 7.497Euro brutto. Das Auftragsvolumen kann variieren, wenn sich die Anzahl und die Art (Sarg- oder Urnenbestattung) der geschätzten jährlichen Beisetzungen verändern.
5. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über das Friedhofs- und Bestattungswesen
Bislang gibt es auf dem Friedhof in Nomborn ein Urnengrabfeld, bei dem die maximale Höhe der Grabsteine in der Friedhofssatzung festgelegt ist. Der Ortsgemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss gefasst, ein neues Urnengrabfeld anzulegen, bei dem die Gestaltung der Grabsteine nicht vorgeschrieben werden soll. Dies machte auch eine Anpassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen erforderlich. Der Beschluss wurde ebenfalls am 30.08.2017 gefasst.
Die Wege zwischen den Grabreihen im neuen Urnengrabfeld, bei denen die Grabsteinhöhe nicht vorgegeben wird, werden mit einer ausreichenden Breite vorgesehen. Bei der Zuweisung der Grabstätte können die Angehörigen nun auswählen, in welchem Grabfeld die Urnengrabstätte liegen soll. Entscheiden sich die Angehörigen für eine Urnengrabstätte ohne Plattenumrandung, müssen keine besonderen Gestaltungsvorschriften eingehalten werden.
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen wird in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.
6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Nomborn beschlossen
Aufgrund von Änderungen bei den Bestattungsgebühren musste die Friedhofsgebührensatzung angepasst werden. Der Ortsgemeinderat verabschiedete die 6. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Satzung wird ebenfalls in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.
Einstellung eines weiteren Gemeindearbeiters
Der Ortsgemeinderat beschloss die Einstellung eines weiteren Gemeindearbeiters auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung.
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.06.2017
Umsetzung der Fremdwasserentflechtung in Teilbereichen der Ortsgemeinde Nomborn
Die Ableitung/Fassung von Fremd- und Außengebietswasser liegt im Zuständigkeitsbereich der Ortsgemeinde. Die Ortsgemeinde Nomborn plant, in Teilbereichen der Gemeinde die Entflechtung des Fremdwassers umzusetzen.
Der erste Bereich befindet sich beim Sportplatz in Nomborn. Geplant ist der Neubau einer Zisterne im Einmündungsbereich Zufahrt Sportplatz, Anschluss der bestehenden Grabenverrohrung sowie Anschluss des Regenwassers/Drainagewassers Sportlerheim an die neue Zisterne. Im Zuge dieser Maßnahme ist es zweckmäßig, den Schmutzwasser-Kanalhausanschluss des Sportlerheims zu erneuern.
Der zweite Bereich befindet sich in der Hauptstraße, Ecke Mühlenstraße. In diesem Abschnitt wird vom Ende des vorhandenen Oberflächenentwässerungsrohrs eine ca. 30 m neue Leitung bis zum bestehenden Schacht „Lambachpumpe“ neu verlegt und angeschlossen. Die Höhe der groben Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf ca. 30.000 Euro.
Der Ortsgemeinderat fasste in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss zur Umsetzung der Fremdwasserentflechtung in Teilbereichen der Ortsgemeinde Nomborn. Das Vergabeverfahren soll eingeleitet werden. Ortsbürgermeister Brach wurde ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Die Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung mitgeteilt.
Anschaffung einer fahrbaren Wildkrautbürste
Der Ortsgemeinderat beschloss die Anschaffung einer fahrbaren Wildkrautbürste zu einem Preis in Höhe von ca. 1.300 Euro und eines Laubbläsers zum Preis von ca. 800 Euro.
Bauantrag für Umbau und Nutzungsänderung einer Scheune (Flur 1, Flurstück 33/2, Mühlenstraße)
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von einem Bauantrag auf Umbau und Nutzungsänderung einer bestehenden, leerstehenden Scheune. Das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Ausnahme der Dachneigung wurde gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches erteilt. Der Ortsgemeinderat sprach sich für eine Realisierung des Vorhabens mit Pultdach aus.
Erstellung einer Investitionsliste zum Haushaltsplan 2018
In den kommenden Jahren sollen u. a. für folgende Maßnahmen Mittel im Haushalt der Ortsgemeinde bereitgestellt werden: Fremdwasserentflechtung, Sanierung Beete/Grünanlagen, Rissesanierung Ortsstraßen, Baumpflege, Rissesanierung Feldwege, Gemeindefahrzeuge/Geräte, Sanierung/Umbau Gemeindehaus, Sanierung Grillhütte, Wegebau/Wanderweg, Sanierung Backes, Haus Numburne, Sportplatz
Ausschreibung der Stromlieferungsverträge für die Jahre 2019 ff.;
Teilnahme an der Bündelausschreibung im Westerwaldkreis u. a.
Die im Jahre 2015 abgeschlossenen Stromlieferungsverträge laufen zum 31.12.2018 aus. Es ist vorgesehen, erneut im Wege einer europaweiten Bündelausschreibung unter Beteiligung aller Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis, des Westerwaldkreises selbst und weiteren Verbandsgemeinden die Strombeschaffung ab dem Jahr 2019 ff. vorzunehmen.
Der für diese gemeinsame Ausschreibung gegründete Arbeitskreis „Gas-/ Strombeschaffungen“ hat angeregt, auch die zukünftige Strom- und Gasbeschaffung in einer gemeinsamen Ausschreibung – wie in den Vorjahren praktiziert – unter Einschaltung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) in Mainz vorzunehmen, da die Erfahrungen und Ausschreibungsergebnisse der letzten Jahre durchaus erfolgreich waren.
In seiner jüngsten Sitzung wurde der Ortsbürgermeister beauftragt, die Ausschreibung zur Deckung des gesamten Strombedarfs der Liegenschaften und Einrichtungen der Ortsgemeinde zum 01.01.2019 vorzunehmen und den Zuschlag zu erteilen. Die Ausschreibung erfolgt unter Teilnahme an der Bündelausschreibung der Kommunen im Westerwaldkreis u. a. Untervollmacht zur Durchführung der Bündelausschreibung kann erteilt werden.
Die bestehenden Stromlieferungsverträge werden zum 30.06.2017 gekündigt, um die vereinbarte Verlängerungsoption nicht zum Tragen kommen zu lassen.
Mit der Durchführung der Bündelausschreibung wird erneut der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) in Mainz beauftragt.
Die Gesamtkosten der Ausschreibung werden unabhängig von der Abnahmeleistung durch die teilnehmenden Verbandsgemeinden und den Westerwaldkreis geteilt. Die Teilnahme der VG-angehörigen Städte und Ortsgemeinden ist in der Pauschalzahlung der Verbandsgemeinden inbegriffen. Der Ortsbürgermeister erhielt den Auftrag, eine entsprechende Zustimmung zur Teilnahme an der gemeinsamen Bündelausschreibung für die Ortsgemeinde zu erteilen.
Der Ortsbürgermeister bevollmächtigt den Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Andree Stein, am Arbeitskreis „Gas und Strom“ teilzunehmen und die Interessen der Ortsgemeinde wahrzunehmen, insbesondere dem wirtschaftlichst bietenden Teilnehmer den Zuschlag zu erteilen.
Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem (den) Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Kirmes
Liebe Nombornerinnen, liebe Nomborner,
liebe Gäste,
wir l(i)eben Kirmes ist das Motto am Wochenende vom 06.07.2017 bis zum 10.07.2017.
Unsere Kirmes beginnt am Donnerstag, den 06.07.2017 mit der Proklamation durch die Kirmesgesellschaft mit anschießendem Umtrunk am Backes.
Einer der Höhepunkte folgt am Freitag. Der Vereinsring konnte die Coverrockband RoxxBusters gewinnen, ein Livekonzert im Zelt am Haus Numburne zu spielen. Die Band spielt feinsten Rock aus den 70er und 80er Jahren. Bis 22 Uhr kostet ein Glas Bier 0,2l nur 1,-€. Der Vereinsring freut sich besonders, für die Fans der Rockmusik von Queen, Deep Purple, Toto, U2, Supertramp, Aerosmith, Pink Floyd, Michael Jackson, Led Zepplin, Foreigner, Genesis, Whitesnake, Joe Cocker und anderen eine der feinsten Coverrockbands zu präsentieren. Nomborn liebt nicht nur die Kirmes, Nomborn rockt die Kirmes!
Am Samstagnachmittag stellen wir um 14 Uhr den Kirmesbaum nach alter Tradition mit Muskelkraft. Da wird jede helfende Hand gebraucht.
Der Samstagabend steht ab 20 Uhr unter dem Motto Spaß mit Tanz und Musik, begleitete von der Gruppe Anne und die Casanovas. Bis 22 Uhr gibt es auch am Kirmessamstag wieder ein Glas Bier 0,2l für 1,-€.
Zu Ehren des heiligen Kilian feiern wir am Sonntag um 9 Uhr einem Festgottesdienst. Anschließend gedenken Kirmesgesellschaft und die Einwohner der Verstorbenen auf dem Friedhof. Darauf folgt der Frühschoppen im Festzelt mit den Musikalischen Löwen aus Nentershausen. Der Kirmesumzug führt die Kirmesgesellschaft am frühen Nachmittag ab 14 Uhr zum Ortsbürgermeister und zum Kirmesbaum. Nach dem Kirmesumzug lädt der Vereinsring zu Kaffee und Kuchen ein.
Die Kirmes klingt am Montag ab 15 Uhr mit einem Spätschoppen inklusive Verlosung aus. Der Vereinsring konnte unsere Nomborner Musikband „Die Zwei“ hierfür engagieren. Wolfram und Peter sorgen wieder für fetzige Unterhaltung.
An den Kirmestagen bietet die Familie Ludwig auf der Einmündung Schulstraße/Wiesenstraße Fahrgeschäfte und weitere Schaustellerattraktionen an. Während dieser Zeit ist in diesem Bereich der Straßenverkehr nur eingeschränkt möglich.
Kirmesgesellschaft und Vereinsring sind gut gewappnet für eine gesellige Kirmes, die Jung und Alt begeistern wird. Die Kirmes wird aber erst durch das Engagement sowie die Gemeinschaft der Einwohner und auch der Gäste zu einem besonderen Fest.
Daher meine Bitte: Lasst uns gemeinsam eine angenehme und heitere Kirmes feiern, schmückt eure Häuser mit den Gemeindefahnen, helft mit beim Stellen des Kirmesbaumes und besucht die Veranstaltungen. Der Vereinsring freut sich, wenn die Einwohner bereit sind, beim Kirmesdienst zu helfen. So können wir diese schöne Tradition aufrecht erhalten.
Ich wünsche euch und euren Gästen eine schöne Zeit und viel Spaß auf der Nomborner Kirmes.
Euer Patrick Brach
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 06.04.2017
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen
Nach eingehender Erläuterung verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 in der vorgelegten Fassung.
Der Haushaltsplan als zentrales Steuerungsinstrument besteht aus dem Ergebnishaushalt (dort werden die Erträge und Aufwendungen erfasst und nachgewiesen), dem Finanzhaushalt (die Ein- und Auszahlungen, insbesondere auch für Investitionen, und die Kreditaufnahme und –tilgung werden hier dargestellt und nachgewiesen), den Teilhaushalten, dem Stellenplan und weiteren Anlagen.
Im vorliegenden Haushaltsplan 2017 sind neben den Planansätzen für das neue Haushaltsjahr auch die Planansätze des Vorjahres und die endgültigen Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2015 abgebildet.
Neben der rückblickenden Betrachtung auf die beiden dem Haushaltsjahr vorangegangenen Haushaltsjahre wird entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften auch eine Prognose für die drei dem Haushaltsjahr folgenden Jahre abgegeben. Diese sog. mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 wird auf Basis der aktuell vorliegenden Daten erstellt und ist insoweit mit zahlreichen Unwägbarkeiten behaftet.
Der Ergebnishaushalt schließt in den Erträgen mit 681.000 Euro und aufwandsseitig mit 769.000 Euro ab. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von 88.000 Euro.
Im Ergebnishaushalt erfolgt die periodengenaue Darstellung des gesamten Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs. Er hat die Aufgabe, über die Art, Höhe und Quellen der Erträge und Aufwendungen zu informieren und weist den sich daraus ergebenen Überschuss oder Fehlbetrag aus. Die laufenden Erträge des Ergebnishaushalts von zusammen 681.000 Euro steigen gegenüber dem Vorjahr um 42.000 Euro.
Die laufenden Aufwendungen des Ergebnishaushalts von zusammen 769.000 Euro steigen gegenüber dem Vorjahr um 13.000 Euro.
Im Finanzhaushalt werden sämtliche Ein- und Auszahlungen eines Haushaltsjahres abgebildet. Außerdem werden die Finanzierungsquellen nach Mittelherkunft und Mittelverwendung dargestellt und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufgezeigt. Der Finanzhaushalt ist zudem die haushaltsrechtliche Ermächtigung für investive Ein- und Auszahlungen sowie für Ein- und Auszahlungen zur Kreditwirtschaft. Im Finanzhaushalt ist wie im Ergebnishaushalt die Entwicklung der drei folgenden Haushaltsjahre darzustellen und insoweit die mittelfristige Finanzplanung in den Finanzhaushalt zu integrieren, allerdings hat der Finanzhaushalt und auf ihm beruhend die Finanzrechnung den Zu- und Abgang von Liquidität nachzuweisen und den Kreditbedarf eines Haushaltsjahres zu planen und zu steuern. Der Finanzhaushalt ist somit das gemeindliche Instrument der Liquiditätsplanung.
Den ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 610.000 Euro stehen ordentliche Auszahlungen in Höhe von 648.000 Euro gegenüber. Somit ergibt sich aus der laufenden Rechnung ein negativer Saldo in Höhe von 38.000 Euro.
Der Finanzhaushalt enthält Ausgabeermächtigungen für Investitionen von rd. 176.000 Euro. Die Finanzierung der Investitionsausgaben erfolgt teilweise aus Investitionseinzahlungen (39.500 Euro). Der Saldo der Einzahlungen/Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich somit auf -136.500 Euro. Mit einem negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -38.000 Euro ergibt sich somit ein Finanzmittelfehlbetrag von 174.500 Euro, der aus eigenen liquiden Mitteln (liquide Mittel Ende 2016 rd. 424.000 Euro), die im Kassenbestand der Verbandsgemeindekasse enthalten sind, gedeckt wird.
Folgende Investitionsauszahlungen sind vorgesehen:
- Generalsanierung Gemeindehaus 75.000 Euro
- Vermischte Anschaffungen Kita 1.540 Euro
- Zuwendung energetische Sanierung Kita 75.000 Euro
- Anschaffung von Spielgeräten 3.000 Euro
- Förderung privater Dorferneuerungsvorhaben 6.500 Euro
- Fremdwasserentflechtung 15.000 Euro
Die Haushaltssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekannt gemacht.
Durchführung Umbau und energetische Sanierung des Gemeindehauses
Der Ortsgemeinderat beschloss die Durchführung des Umbaus und der energetischen Sanierung des Gemeindehauses. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 300.000 Euro. Im nichtöffentlichen Teil der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates wurden die Architektenleistungen hierfür vergeben.
Zuschuss Obst- und Gartenbauverein
Dem Obst und Gartenbauverein gewährte der Ortsgemeinderat einen Zuschuss in Höhe von 550 Euro.
Rahmenvertrag Straßenunterhaltung – Mitteilung über die Vergabe
Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass der Auftrag für die Straßenunterhaltungsarbeiten in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur an die Firma Pehl, Holler, für einen Zeitraum von zwei Jahren vergeben wurde. Der geschlossene Rahmenvertrag enthält eine zweimalige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr.
Abfangen Hang Hohlweg
Den Anwohnern soll die Möglichkeit gegeben werden, den Hang angrenzend an deren Grundstück auf eigene Kosten anzulegen, zu pflegen und zu erhalten. Sie hatten sich bereit erklärt, am Hang eine Mauer einzuziehen, das Efeu zu entfernen und dort ein Steinbeet bzw. ein Beet mit Rindenmulch zu erstellen. In diesem Beet sollen dann Bepflanzungen vorgenommen werden. Hierüber soll auch eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden.