Aktuelles
Umlaufverfahren des Ortsgemeinderates Nomborn
Zustimmung zur Übertragung von Netzbestandteilen auf die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG - Strom
Im Umlaufverfahren wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Ortsgemeinderat ist mit der Übertragung des im Rahmen des Pachtvertrags verpachteten Mittelspannungsnetzes nebst Teilen der hierzu gehörenden Anlagen, insbesondere Ortsnetzstationen, Schaltstationen, Fernwirkanlagen, Rund- und Fernsteuereinrichtungen, Stromzähler und Messeinrichtungen, einschließlich der den Übertragungsgegenständen zuzuordnenden Betriebs- und Geschäftsausstattung, fahrbaren Stromaggregaten, Rechten und Grundstücken, mit Ausnahme des Niederspannungsnetzes, von der Energieversorgung Mittelrhein AG auf die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 im Wege der Einzelrechtsnachfolge sowie der einhergehenden Übertragung des entsprechenden Wegenutzungsrechtes aus dem Konzessionsvertrag für die zu übertragenden Anlagen einverstanden.
Verbandsgemeinde Montabaur
Nomborn: Ortsgemeinderat fasst Beschluss im Umlaufverfahren
In Zeiten der Corona-Krise gibt es viele Dinge, die man zum ersten Mal so macht. Zum ersten Mal hat sich jetzt eine Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur daran gemacht, einen Ratsbeschluss im Umlaufverfahren mit digitaler Abstimmung zu fassen. Wenn das Pilotprojekt in Nomborn erfolgreich ist, soll es fortan in Krisenzeiten allen politischen Gremien in der VG offen stehen. Die Durchführung des Verfahrens läuft rechtssicher und transparent über das Ratsinformationssystem, welches zu diesem Zweck eigens erweitert wurde. In Nomborn haben die Ratsmitglieder nun sechs Tage Zeit, über den einzigen Tagesordnungspunkt abzustimmen.
In Corona-Zeiten sollen Ratssitzungen in Präsenz möglichst vermieden oder zumindest auf solche Themen reduziert werden, wo eine ausgiebige Beratung im Rat erforderlich ist. In Nomborn geht es um die Übertragung des Stromnetzes an eine Tochterfirma der evm – ein unstrittiges Thema, es entstehen durch den Beschluss keine Nachteile für die Ortsgemeinde. „Derzeit haben wir sonst keine dringlichen Angelegenheiten, die noch in diesem Jahr erledigt werden müssen. Aber dieser eine Beschluss muss zwingend im Rat gefasst werden und duldet keinen Aufschub mehr“, schildert Ortsbürgermeister Patrick Brach die Ausgangssituation. Zusammen mit dem Sitzungsdienst der VG hat er sich deshalb entschlossen, ein Umlaufverfahren auszuprobieren, das immer einem festen Ablauf folgt: Im Vorverfahren muss erst einmal die Zustimmung aller Ratsmitglieder eingeholt werden. Diese melden sich mit ihrem persönlichen Zugang beim Ratsinformationssystem (RIS) an. Dort können sie die Tagesordnung mit sämtlichen Unterlagen einsehen und dürfen dann entscheiden, ob sie mit der Beschlussfassung per Umlaufverfahren einverstanden sind – und zwar für jeden Tagesordnungspunkt einzeln. Die Zustimmung muss einstimmig sein, ein einziges Nein hat zur Folge, dass die Beschlussfassung in die nächste Präsenzsitzung vertagt wird. Wenn alle zugestimmt haben, kann das eigentliche Abstimmungsverfahren gestartet werden. Innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters wählen sich die Ratsmitglieder erneut im RIS ein und geben ihre Stimme ab. Nach Ablauf der Frist gibt der Ortsbürgermeister das Ergebnis im Wochenblatt bekannt. Die Bürger können das Verfahren über das Bürgerinformationssystem (BIS) nachverfolgen. „Die Situation bei uns ist ideal, um das neue Umlaufverfahren einmal zu testen, weil wir nur einen Beschluss fassen müssen und das Thema unstrittig ist. Die Ratsmitglieder haben gut mitgezogen und ich hatte im Vorverfahren innerhalb kurzer Zeit die Zustimmung aller vorliegen“, berichtet Brach nicht ohne Stolz. „Ich freue mich, dass wir die Ersten in der VG Montabaur sind, die das Umlaufverfahren testen“.
Seit dem Frühjahr 2020 ist es in Rheinland-Pfalz möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Ratsbeschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen oder Ratssitzungen per Videokonferenz durchzuführen. Eine Krisensituation wie die Corona-Pandemie gilt zweifelsfrei als eine solche Voraussetzung. Zunächst musste dazu noch das Einverständnis der Aufsichtsbehörde, also der Kreisverwaltung, eingeholt werden. Nun soll das Gesetz dahingehend geändert werden, dass die Ortsgemeinde selbst den Bedarf für Umlaufverfahren oder Video-Konferenz feststellen kann. „Zwar ist das neue Gesetz noch nicht in Kraft, aber die Landesregierung sieht keine Bedenken, dass im Vorgriff schon jetzt die Dringlichkeit von der Ortsgemeinde festgestellt wird“, erläutert Brach den rechtlichen Rahmen.
Der Sitzungsdienst der VG-Verwaltung in Montabaur hatte zuvor die technischen Bedingungen geschaffen und begleitet das Verfahren. Das Ratsinformationssystem More! Rubin, mit dem die VG Montabaur seit nunmehr drei Jahren arbeitet, wurde eigens so erweitert, dass die Abwicklung eines Umlaufverfahrens rechtssicher möglich ist. „Die Zusammenarbeit mit unserem Partner More! Software hat bestens geklappt. Nun sind wir gut gerüstet und können allen Gremien das Umlaufverfahren anbieten, wo dringender Bedarf besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind“, sagen Sandra Hampl und Martin Wörsdörfer vom Sachgebiet Gremienservice.
Als erste Ortsgemeinde in der VG Montabaur fasst Nomborn einen Ratsbeschluss im Umlaufverfahren. Ortsbürgermeister Patrick Brach navigiert die Ratsmitglieder per Telefon durch die neuen Funktionen im Ratsinformationssystem. (Bild: Anette Müller für Ortsgemeinde Nomborn)
Winterdienst
Die kalte Jahreszeit kommt. Schnee und Eis werden dann wieder den Fußgänger- als auch Fahrzeugverkehr beeinträchtigen.
Die Eigentümer sind verpflichtet, den Gehweg vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien. Befindet sich vor dem Grundstück kein Gehweg, ist die dortige Straße in einer Breite von 1,50 m zu räumen.
Bei den Fahrbahnen stellt sich diese Situation anders dar. Es besteht seitens der öffentlichen Hand keine generelle Räumpflicht für die Straßenfahrbahnen. Lediglich Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung müssen geräumt werden. Die einzige Straße mit besonderer Verkehrsbedeutung in Nomborn ist die Hauptstraße. Das Räumen übernimmt hierfür der Landesbetrieb Mobilität. Der Winterdienst bei allen anderen Straßen ist eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, ohne Verpflichtung hierzu. Viele Kommunen in der Bundesrepublik haben deshalb den Winterdienst auf den Nebenstraßen eingestellt.
Die Ortsgemeinde Nomborn ist finanziell noch in der glücklichen Lage, diese freiwillige Aufgabe zu verwirklichen. Thomas und Bernd Schalla werden auch in diesem Winter den Räumdienst übernehmen. Beide sind bekanntlich berufstätig, haben sich aber trotzdem bereit erklärt, den Winterdienst durchzuführen. Wegen der Berufstätigkeit der beiden kann es vorkommen, dass der Räumdienst nicht unverzüglich oder zeitnah ausgeführt wird. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Darüber hinaus darf ich die Anwohner bitten, den Winterdienst gefahrlos zu ermöglichen. Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge so, dass das Räumfahrzeug problemlos passieren kann. Die winterlichen Verhältnisse an sich stellen bereits eine gefährliche Situation – auch für die Räumfahrzeuge - dar. Nicht immer sind diese Konstellationen für die Fahrer beherrschbar. Sollten sich also aufgrund der Parksituation von Fahrzeugen gefährliche Verkehrslagen ergeben, ist der Winterdienst angehalten, diesen Bereich nicht zu räumen, damit Fahrzeuge oder andere Gegenstände nicht beschädigt werden.
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des Winterdienstes bitte ich daher um Ihre Mithilfe und Beachtung. Vielen Dank.
Auf dem Weg zum Sportheim hat die Ortsgemeinde ein Schild aufgestellt, das darauf hinweist, dass in diesem Bereich kein Winterdienst ausgeführt wird. Sollte das Sportheim geöffnet haben, übernimmt der Sportverein den Winterdienst.
Patrick Brach
Ortsbürgermeister
Seniorennachmittag
Der für den 15.11.2020 angesetzte Seniorennachmittag fällt aufgrund der vorherrschenden Pandemie und den dadurch bedingten Einschränkungen ersatzlos aus.
Patrick Brach, Ortsbürgermeister